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559 S. : Illustrationen, Karten , Karten, Gr.-8° OPappband
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Buch in NEUWERTIGEN SAMMLERZUSTAND, Bärnau im Landkreis Tirschenreuth in der Oberpfalz besitzt seit 1343 Stadtrechte und gehört zu den ältesten Städten in Bayern. Die erste Nennung des Ortes erfolgte 1297, als er als ?Pernowe? urkundlich erwähnt wurde. Im Jahr 1358 wurde er als ?Bernaw? bezeichnet, 1530 als ?Bernau? und 1692 schließlich in der heute gültigen Schreibweise des Ortsnamens. Bei diesem handelt es sich um einen ursprünglichen Flurnamen, dessen Grundwort der mittelhochdeutsche Begriff ?ouwe? (verwandt mit lateinisch aqua) zugrunde liegt, was so viel wie ?von Wasser umflossenes Land, wasserreiches Wiesenland? bedeutete. Das Bestimmungswort des Namens geht entweder auf den Personennamen ?Pero? zurück oder aber auf die Bezeichnung ?bero?. Dieses Wort bezeichnet in der althochdeutschen Sprache den Bär, welcher auch das Wappentier des Ortes ist. Schon zur Zeit des Nordgaus war Bärnau, damals im Egerland der Stauferzeit, Sitz eines Richters und dem Magistrat der Reichsstadt Eger (Cheb) untertan. Im Jahre 1297 wurde Bärnau an das Kloster Waldsassen verpfändet, kam 1313 durch Kauf zur Grundherrschaft des Klosters und gehörte danach mit seinen Einkünften und Verpflichtungen zu Robotleistungen, wie zahlreiche weitere Orte und Städte des Stiftlandes, diesem damals bedeutenden Kloster der Kolonisationszeit. Im Jahre 1343 erhielt das Kloster Waldsassen von Kaiser Ludwig IV. (HRR) das Recht, den Ort Bärnau als Stadt auszubauen und mit dem Egerer Stadtrecht auszustatten. Wenige Jahre später, 1351, kam die Stadt Bärnau zum späteren Kaiser Karl IV. (HRR), König von Böhmen und erhielt unter seiner Lehenshoheit die Rechte der Stadt Tachau in Böhmen und weitere Privilegien. Bärnau, Grenzort zum Siedlungsgebiet der Choden, an einer alten Handelsstraße nach Pilsen gelegen, durfte einen wöchentlichen geleitgesicherten Markttag abhalten, eine Bannmeile wurde festgelegt und ein Amtmann eingesetzt, der gemeinsam mit dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt beauftragt war, die Aufgaben eines Landgerichts wahrzunehmen. Im 14./15. Jahrhundert wird der Hammer Bärnau erwähnt.