Beschreibung:

391 Seiten; Illustr.; zahlr. Anzeigen; 15 cm; klammergeh. Orig.-Pappband.

Bemerkung:

Gutes Exemplar; Seiten minimalst nachgedunkelt. - In Frakturschrift. - INHALT / (Haupt-)Kapitel: Zum Geleit; Ehrentafel ----- Der Reichsluftschutzbund ----- Durchführung des Luftschutzes ----- Sondergebiete des Luftschutzes ----- Verdunklung ----- Selbstschutzgeräte und Ausrüstungsstücke ----- Luftschutzraum. Mauerdurchbrüche. Deckungsgräben ----- Tierluftschutz. Ländlicher Luftschutz ----- Personen- und Sachschäden --- Luftschutz-Ausbildung und -uebungen ----- Luftschutz-Aufklärung und -Propaganda ----- Der Der RLB.-Amtsträger ----- Die RLB.-Dienstkleidung ----- Dienstbetrieb im RLB. // Der Reichsluftschutzbund (RLB) war ein öffentlicher Verband für den deutschen Luftschutz in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Aufgaben des RLB wurden nach 1952 vom Bundesluftschutzverband (BLSV) übernommen, der später in Bundesverband für den Selbstschutz (BVS) umbenannt wurde. Der RLB diente mit seinem engen Netz an Luftschutzwarten neben der praktischen und psychologischen Vorbereitung auf einen Luftkrieg sowie der Anleitung der Bevölkerung zum Selbstschutz während und nach Luftangriffen auch der politischen und polizeilichen Kontrolle der Bevölkerung. Der Bund wurde am 29. April 1933 von Hermann Göring gegründet und unterstand zugleich Görings Reichsluftfahrtministerium. Im Bund waren u. a. der seit 1927 existierende Verein Deutscher Luftschutz (DLS) und die Deutsche Luftschutzliga (seit 1931) zwangsweise zusammengeführt worden. Mit dem RLB hatten alle in der Weimarer Republik gegründeten Luftschutzvereine aufgehört zu existieren. 1940 wurde der RLB zur Körperschaft des öffentlichen Rechts umgeformt, 1944 wurde er in die NSDAP überführt. Im Jahre 1939 waren etwa 15 Millionen Mitglieder im RLB organisiert. Es existierten 75.300 Dienststellen; 820.000 Amtsträger taten ihren Dienst im RLB (davon 280.000 Frauen). Die Mitglieder wurden in 3.800 Schulen von mehr als 28.000 Lehrern ausgebildet. Das Ausbildungsprogramm umfasste das luftschutzmäßige Herrichten eines Hauses und der Wohnung, Brandbekämpfung, Gasschutz, Erste Hilfe, Meldewesen. Zur Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen des RLB konnte jeder durch das Luftschutzgesetz vom 26. Mai 1935 verpflichtet werden. ? (wiki)