Beschreibung:

von Sachsen, eine Klage des Pößnecker Bürgers Erhart Ückeler betreffend, der Schulden hat und dessen Haus jahrelang leerstand und verfällt. Der Rat von Pößneck hat nun den Gläubigern 70 Gulden gezahlt und gibt das Haus erst wieder an Erhart Ückeler frei, wenn er diese 70 Gulden zurückzahlt. Dieser klagt dagegen und möchte sein Haus unentgeltlich "widderumb von uns nhemen." Der Rat bittet die Herzöge, diese Klage abzuweisen.. Deutsche Handschrift auf Papier, datiert Pößneck, Sonntag Misericordia 1556. -- Format: 31,3 x 22 cm. Rückseitig das Ende des Schreibens und die Adressierung mit Trockensiegel (mit dem Wappen der Stadt Pößneck). -- Zustand: Etwas fleckig; guter Zustand.