Beschreibung:

S. 108-117. Sonderdruck, Klebebindung in Papiereinband.

Bemerkung:

Einband berieben, bestoßen, untere Ecke ausgerissen, braunfleckig, auf vorderem Einband zwei hs. Eigentumsvermerke "Gross" (der Autor?) und "Heilmann", hinterer Einband vom Block gelöst, Textblock eselsohrig, Wasserfleck außerhalb des Satzspiegels, 2 Bleistiftanstr., sonst sauber. - Ein seltenes Exemplar. - Aus dem Text: Dass die Kriminalistik sich zu einer selbständigen Disciplin erhoben und sich wissenschaftliche Stellung erworben hat, darf als zweifellos angenommen werden, es fragt sich nur um das Gebiet, wo sie weiter arbeiten soll, um die positiven Grundlagen, die man ihr bieten will, um die Schule, auf der sie lehren und sich ausbilden soll. Die Kriminalistik bildet das naturwissenschaftliche Element im Strafrecht, was sie weiss, was sie erforscht und finden will, was sie lehrt und bietet, ruht auf dem exacten Boden des Versuches, des Experi-men s und der Anschauung; die Realien des Strafrechts im ausgedehntesten Sinne sind die Objecte ihrer Forschung und ihrer Leistung, sie machen die naturwissenschaftliche Methode ihrer Bearbeitung nothwendig, und diese erfordert wieder Sammeln, Untersuchen, Vergleichen, Versuchen und Zeigen. Das letztere kennzeichnet die Art ihres Lehrens, das nicht blos im Vortragen, sondern auch im Demonstriren bestehen muss, und hiermit wird man von selbst auf die Vorstellung eines Institutes gedrängt. Alle exacten Wissenschaften datiren ihren Aufschwung von dem Tage, als sie vom Studiertisch in das Laboratorium gewandert sind, und die naheliegende Erkenntniss, dass Realien nicht aus dem Buche, sondern am Versuche erlernt werden können, war die einzige Ursache des ungeheuren Aufschwunges aller exacten Disciplinen. - Wikipedia: Hans Gustav Adolf Gross (auch Groß, Grosz; * 26. Dezember 1847 in Graz; ? 9. Dezember 1915 ebenda) war ein österreichischer Strafrechtler, Kriminologe und Begründer der Kriminalistik.