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Veranlassung der P. H. G. O.und einer Vorrede worin der Werth und Nutzen dieser Ausgabe gezeigt und zu der gelehrten Geschichte des teutschen peinlichen Rechts zuverlässige Nachrichten mitgetheilt werden. Achte vermehrte Auflage.. Zwei Teile in einem Band. (2), 70 Seiten u. 136 Seiten. Halbleinwand-Einband der Zeit mit mrarmorierten Deckeln. (Vorderer Umschlagdeckel komplett lose. Einband berieben). 20x13 cm
Bemerkung:
* Die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) oder Carolina (in zeitgenössischer Übersetzung Peinliche Gerichts- oder Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V., auch des Keysers Karls des fünfften und des heyligen Römischen Reichs peinlich Gerichts ordnung) von 1532 gilt als erstes allgemeines deutsches Strafgesetzbuch. Der Begriff ?Peinlich? bezieht auf das lateinische poena für ?Strafe? und meint Leibes- und Lebensstrafen. (Quelle Wikipedia) ----- Johann Christoph Koch (* 1. März 1732 in Mengeringhausen; ? 14. Januar 1808 in Gießen) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer. Kochs frühe Ausbildung ist nicht bekannt. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität Jena und erlangte dort 1756 die Promotion zum Dr. iur. Daraufhin habilitierte er sich in Jena als Privatdozent des Rechts und lehrte fortan an der juristischen Fakultät. 1759 folgte er einem Ruf als ordentlicher Professor der Rechte an die Universität Gießen. An ihr blieb er seine ganze weitere Laufbahn und stieg nach und nach zur ersten Professur des Rechts auf, die er 1771 übertragen bekam. Koch übernahm neben der Forschung und Lehre, in denen er einen hervorragenden Ruf genoss, 1764 das Amt des Universitätssyndikus, 1771 das Amt des Prokanzlers und schließlich 1782 das Amt des Universitätskanzlers. 1765 und 1769 war er Rektor der Universität. Außerdem wurde er 1763 zum Hofrat und zum 1772 Geheimrat ernannt. (Quelle Wikipedia)