Beschreibung:

Hiermit uhrkunden/ Damnach Wir in Erfahrung gebracht / welcher Gestalt die in unser Graffschafft Barby hiebevor heilsam eingeführte Feld-Ordnung durch vielfältiges Ubertreten fast hindan gesetzet / hiedurch aber der Ackerbau und die Viehzucht... mercklich verhindert... Gegeben auf unserer Residentz zu Barby/ den 15. Maji Anno 1694. Heinrich/ Hertzog J. S.. [28] Bl. Kl.-4to (18,5 cm). Geheftet, ohne Umschlag.

Bemerkung:

In insgesamt acht Unterpunkten wird die Verordnung genauer erläutert. Darin u.a.: Von Ackern und deren Bestellung; Von Viehzucht; Huten und Trifften; Von Wegen/Brücken und Feldgräben; Von Feld-Dieberey; von Haußgenossen; vom Gesinde; Von Schnitter-Tage- und Drescher-Lohn; Welcher Gestalt ob dieser Ordnung zu halten. - Mäßig begriffen, anfangs mit wenigen winz. Wurmgängen