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87 Seiten. Mit 600 Abbildungen auf 32 Tafeln. Illustrierte Originalbroschur. 33x23 cm
Bemerkung:
* Als Totenleuchte im engeren Sinn wird ein im Mittelalter auf Friedhöfen errichtetes freistehendes Bauwerk bezeichnet, das in seinem oberen Teil eine mehrseitig geöffnete Laterne enthält. Häufig wird der Begriff auf Lichthäuschen und Lichtnischen an Gebäuden im Kirchen- und Friedhofsbereich ausgedehnt, in die ebenfalls eine Lichtquelle eingebracht werden kann. Synonyme für beide Bauformen sind Friedhofsleuchte, Kirchhofslaterne und (Arme-)Seelenlicht. Ebenfalls bekannt ist der französische Begriff Lanternes des morts, der in einigen Reiseführern mit ?Totenlaterne? übersetzt wird. Wie andere vergleichbare, aber meist kleinere Monumente (Wegkreuze, Hosianna-Kreuze etc.) sind die Totenleuchten sichtbarer Ausdruck des Memorialwesens. Kleinere Säulen mit Tabernakel außerhalb von Friedhöfen werden häufig ebenso wie freistehende Totenleuchten als ?Lichtsäulen? bezeichnet. Zur Unterscheidung sollten diese jedoch als ?Lichtstöcke? bezeichnet werden. Aus ihnen entwickelten sich nach Franz Hula Bildstöcke, bei denen der tabernakelartige Aufsatz mit Reliefs, Bilddarstellungen und Kleinplastiken verziert und nicht mehr beleuchtet wurde. Diese beiden Formen von Kleindenkmälern wurden nebeneinander verwendet, gingen ineinander über und tauschten teilweise ihre Funktion. So wurden an Bauwerken, die nicht für eine Beleuchtung ausgelegt wurden, dennoch teilweise Kerzen platziert und Laternen montiert, z. B. am Gedächtnis Allerseelen (Armeseelenlicht). Daher empfahl Hula 1970 bei Unkenntnis, die Begriffe ?Nischen-? oder ?Tabernakelpfeiler? zu verwenden. Hierzu gehören Pest- und Armesünderkreuze sowie ähnliche Bauwerke vor Siechenhäusern und Leproserien. Nach dieser Differenzierung 1970 von Franz Hula fand sie beispielsweise Mitte der 1990er-Jahre Eingang in den Leitfaden zur Klein- und Flurdenkmaldatenbank für Niederösterreich und Salzburg. Hulas Werke zu Totenleuchten in Österreich aus den Jahren 1948 und 1970 wurde 2022 überarbeitet und neu publiziert[2]. Es wird jedoch inzwischen kritisiert, dass Hulas Systematik und Theorie zur Entstehung von Bildstöcken aus Totenleuchten nur für Bildstöcke im Alpenraum, besonders in Österreich gelte und nicht auf andere Landschaften, wie z. B. Franken, übertragen werden könne.Hula bezeichnete 1948 diese freistehenden Totenleuchten als die ?älteste Form? des Bildstocks. Er ist charakterisiert durch einen polygonalen (meist achtseitigen) Schaft, ein polygonales mehr- oder gegenseitig geöffnetes Lichtgehäuse sowie einen polygonalen Pyramidenhelm. Hula bezeichnete diese Totenleuchte auch als ?französischen Typ?, da die frühesten und gleichzeitig imposantesten Spuren dieser Tradition im Westen Frankreichs zu finden sind... Möglicherweise über Zisterziensermönche gelangte das Konzept der Totenleuchten nach Kärnten, wo heute noch acht Exemplare erhalten sind, so die beiden gotischen Säulen aus dem 13. Jahrhundert in Köttmannsdorf und Keutschach am See. Ein weiteres Exemplar, gestiftet im Jahr 1469, befindet sich im oberösterreichischen Lorch, einem Stadtteil von Enns. Die Tutzsäule, eine mit Reliefs aus der Leidensgeschichte Christi geschmückte Totenleuchte von 1381, steht vor der Stiftskirche Klosterneuburg in Niederösterreich. Josef Dünninger bezeichnete sie 1952 jedoch als Pestkreuz und sie wäre damit laut Hula zwar ein Lichtstock, aber keine Totenleuchte. Hula schrieb 1970, dass in einige dieser Friedhofsleuchten noch zu seiner Zeit an Allerseelen brennende Kerzen gestellt und sie daher teilweise auch als ?Kerzenturm? bezeichnet wurden. Wenige Exemplare aus den Anfängen der österreichischen Totenleuchtenkultur in der Mitte des 13. Jahrhunderts sind noch der Romanik zuzuordnen, der Großteil jedoch der Gotik. Das Ende der Errichtung von Totenleuchten wird auf das frühe 17. Jahrhundert datiert. (Quelle Wikipedia)