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XXIV, 116 S. Broschur.
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Ein sehr gutes und sauberes Exemplar. - Nach den Vorschriften des BGB ist es möglich, eine angefallene Erbschaft auszuschlagen. Sie fällt solchenfalls dem Nächstberufenen an. Diese gesetzliche Regelung können sich Erben und deren Abkömmlinge durch Abschluß eines entsprechenden Vertrages zu Nutzen machen. Der sogenannte Ausschlagungsvertrag stellt ein bisher wenig diskutiertes und vernachlässigtes Gestaltungsinstrument dar. Die Arbeit versucht, diese Lücke zu schließen und die Gründe, welche einen solchen Vertrag motivieren können, aufzuzeigen. Weiterhin sollen die Schwierigkeiten dieser Vertragsgestaltung dargestellt und einer der Praxis gerechten Lösung zugeführt werden. Anja Dieterlen wurde 1970 in Heilbronn geboren. Von 1990 bis 1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Seit 1997 Referendariat beim Kammergericht Berlin. INHALT: Teil: Der Ausschlagungsvertrag Fallgruppen (Interessenkonstellationen) Wegfall des Erbrechts des Ausschlagenden Ausschlagungsvertrag zum Zwecke der Nachlaßübertragung Steuererspamis Überschuldung des Erben Gestaltungsmöglichkeiten Zulässigkeit und Form des Ausschlagungsvertrages I. Vertragsabschluß nach dem Tode des Erblassers Zulässigkeit des Vertrages Form des Vertrages Form des § 1945 (öffentliche Beglaubigung) §§ 117 Abs. 2, 2371: verdeckter Erbschaftskaufvertrag § 2385: ähnliche Verträge entsprechende Anwendung von Formvorschriften aa) entsprechende Anwendung des § 1945 bb) entsprechende Anwendung der §§ 2371, 2385 und 2348 II. Vertragsabschluß unter künftigen Erben vor dem Tode des Erblassers 1. Vertragspartner Zeitpunkt Personenkreis aa) herrschende Meinung bb) andere Ansicht cc) Stellungnahme Vertragsgegenstand engste Auffassung Meinung des RG früher h. L Wiedemann heute h. M Daniels Stellungnahme Änderung der Erbquote Änderung der Erbquote kraft Gesetzes Änderung der testamentarisch zugedachten Erbquote Auswirkungen auf die Ausschlagungsverpflichtung III. Vertragsabschluß mit dem Erblasser Inhalt des Ausschlagungsvertrages Primäranspruch Abgabe der Ausschlagungserklärung Verzicht auf das Annahmerecht Sekundäransprüche Inhalt des Anspruchs auf Schadensersatz Geldersatz Naturalrestitution Naturalrestitution bei der Ausschlagungsverpflichtung Durchführung des Anspruchs auf Naturalrestitution Umfang der Ersatzpflicht Übertragungskosten steuerliche Abweichungen Nachlaßverbindlichkeiten Zwischenergebnis I). Zusammenfassung (l. Teil) Teil: Durchsetzung der Ausschlagungsverpflichtung Durchsetzung der Ausschlagungsverpflichtung vor Annahme der Erbschaft Verurteilung zur Abgabe der Ausschlagungserklärung nach § 894 ZPO Erlaß einer einstweiligen Verfügung Verfügungsinhalt Abgabe der Ausschlagungserklärung Unterlassen der Annahme der Erbschaft Verfügungsgrund Erfolgsaussichten einer einstweiligen Verfügung bei derAusschlagungsverpflichtung Durchsetzung der Ausschlagungsverpflichtung nach Annahme der Erbschaft Anfechtbarkeit der Annahmeerklärung Widersprüchliches Verhalten a Pflicht zur alsbaldigen Rückgewähr Interessenlage Grundsätze des "dolo agit..." § 242 als Eingriff in das absolute Erbrecht Rechtsfolgen Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Annahmeerklärung Erbscheinsverfahren Nachlaßpflegschaft Zusammenfassung (2. Teil) TeikEinzelprobleme Abgabe der Ausschlagungserklärung Ausschlagung zugunsten eines Dritten Ausschlagung aufgrund einer Verpflichtung Rechtsfolgen bei Anfall der Erbschaft an einen Dritten Unzulässige Bedingung, § 1947 Anfechtung der Erklärung Herrschende Meinung Andere Ansicht Stellungnahme Umdeutung Umdeutung der Ausschlagungserklärung Umdeutung des AusschiagungsVertrages Vertragsstörungen I Auswirkungen der Nichtigkeit des Abfindungsvertrages auf die erfolgte Ausschlagung Bedingung Einheitliches Rechtsgeschäft Anfechtung der Ausschlagungserklärung Ungerechtfertigte Bereicherung Voraussetzungen des § 812 aa) Leistung bb) ohne rechtlichen Grund cc) etwas erlangt Rechtsfolge Treu und Glauben Nichterfüllung der Abfindungsleistung Sonstige Vertragsstörungen Herrschende Ansichten Verpflichteter wird nicht Erbe Änderung der Erbquote Stellungnahme Verpflichteter wird nicht Erbe Anfall der Erbschaft an Dritten Belastungen des Erbteils Abweichungen in der Erbquote und im Wert des Nachlasses Vererblichkeit von Ausschlagungspflicht und Ausschlagungsanspruch Vererblichkeit der Ausschlagungsverpflichtung Vertragsabschluß nach dem Tode des Erblassers berechtiger Vertragspartner ist identisch mit Erbeserben Vertragspartner und Erbeserbe unterscheiden sich Vertragsabschluß vor dem Tode des Erblassers II. Vererblichkeit des Anspruchs auf Abgabe der Ausschlagungserklärung Durchbrechung des Grundsatzes der Universalsukzession Sondererbfolge Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall Umdeutung des Ausschlagungsvertrages Ausschluß der Vererblichkeit Zusammenfassung (3. Teil) Teil: Schluß I. Vertragsgestaltung Abgabe der Ausschlagungserklärung bei Vertragsabschluß Bevollmächtigung des Vertragspartners zur Abgabe der Ausschlagungserklärung II. Ergebnis Vertragsabschluß vor dem Tode des Erblassers Vertragsabschluß nach dem Tode des Erblassers Zusammenfassung. ISBN 9783631330562