Beschreibung:

seu Consistorialis Synopsis, juxta singulorum libb. ac titulorum definitiones, unà cum potissimis suis limitationibus, ampliationibus, & dubitandi ac decidendi rationibus, nec non stringentibus juris & DD. allegationibus, inspersoque jure circa personas & res ecclesiasticas novissimo, brevissimè quidem, at nervosé exhibita, in gratiam ministrorum ecclesiae, & in foro versantium pro commodiori ipsorum usu, cum gemino indice, adornata á Paulo Baumanno. Nunc vero Andreae Beteri, additionum synopsi justis locis inferta, auctior atque emendatior edita à Johanne Christiano Starckio.. 8vo. Titelkupfer, Tb., 6 Bll., 326 S., 37 Bll. Neuerer Halbpergamentband mit Pergamentecken und Buntpapierbezug, handbeschriebenem Rücken und schönem Rotschnitt.

Bemerkung:

Kleine Ausgabe. - Carpzov (1595-1666) gehört zu den überragenden Juristengestalten Deutschlands. Auf allen Gebieten des Rechts schrieb Carpzov epochale Werke, so auch im Kirchenrecht. Die Jurisprudentia ist in Aufbau und Systematik seinem zivilrechtlichen Werk, der Jurisprudentia forensis, angelehnt. Auch hier werden kurze Rechtssätze auf der Grundlage gerichtlicher Spruchpraxis theoretisch abgehandelt. Das Spruchmaterial entstammte sächsischer Rechtsprechung, vor allem dem Dresdener Oberkonsistorium, an dem Carpzov selbst Richter war. Ausgangspunkt und Grundlage waren also sächsische Gerichtsentscheidungen. Diese Endurteile (decisiones) werden in kurze Leitsätze (definitiones) gefaßt und in ausführlicheren, traktatähnlichen Erörterungen kommentiert. Zwar wird das Werk gelegentlich als Entscheidungssammlung eingestuft, dies geht aber an der Bedeutung und Aufgabe der sächsischen Rechtspraxis vorbei. Das sächsische Recht zu Zeiten von Carpzov war - dem angelsächsichen Rechtskreis ähnlich - fallorientiert. Selbst in der Gesetzgebung haben wir in Sachsen eine in Deutschland einmalige Form von "case-law". Carpzov war strenger Lutheraner. Sein Impetus galt dem Aufbau eines evangelisch orientierten Kirchenrechts. In diesem Sinne stellte Carpzov einen einsamen Höhepunkt dar. Mit dem großvolumigen Werk "Jurisprudentia ecclesiastica" schuf er ein epochales Werk zum protestantischen Kirchenrecht. Die Konstitutionen von 1572 waren Streitentscheidungen auf der Grundlage von Rechtsanfragen der Praxis.

Erhaltungszustand:

(Exlibris und St.a.Vorsatz).