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Beschreibung:
quibus accedunt De romano imperio liber singulartis, ejusque Orationes et Opuscula latina. Recensuit et adnotationibus auxit Gottfridus Mascovius.. Gr.-8vo. Tb., 25 Bll., 702 S., 11 Bll. (Index Specialis Rerum & Verborum). Zeitgenössischer Halblederband mit Lederecken und verblasstem Rückenschild.
Bemerkung:
Vorbild für die "Historia-Iuris-Werke" des 18. Jahrhunderts! - Im Jahre 1701 erschien in Neapel erstmals Gravinas Werk 'De ortu et progressu juris civilis'. Gravinas Werk wurde bereits 1702 in Leipzig, dann nochmals 1708 als Nachdruck der ersten Auflage gedruckt. 1714 folgte die zweite Auflage in Neapel, die dann drei Jahre später in Leipzig aufgelegt wurde. In Leipzig folgte schließlich eine dritte Auflage mit den Noten von Gottfried Mascov 1737, die hier vorliegt. - Insbesondere Christian Thomasius (1655-1728) nahm den Gedanken von Gravina auf, eine allgemeine Rechtsgeschichte über die Entwicklung des Ius Romanum zu verfassen. Thomasius publizierte 1701 seine "Delineatio historiae juris Romani et Germanici", die in Halle eine Tradition der Rechtsgeschichte in Gang setzte. In der Folgezeit erschienen drei wichtige Werke zur Historia iuris: Samuel Reyher, Christian Gottfried Hoffmann und Burkard Gottlieb Struve. Für Hoffmann und Struve lieferte Gravina das Vorbild. Struve publizierte seine Historia juris Jena 1718, ein vollständiges und brauchbares Werk für den akademischen Unterricht, und Hoffmann veröffentlichte seine Historia iuris, das wissenschaftlich beste unter diesen, im gleichen Jahr. Beide waren direkt von Gravinas Werk beeinflusst. Gravina behandelt in seinem Werk die Probleme der Anfänge des Rechts, das Verhältnis zum Naturrecht und zum historischem Recht sowie die Wechselfälle des römischen Rechts vom Altertum bis in das moderne Zeitalter.
Erhaltungszustand:
(Ebd. stärker beschabt u. bestoßen, mit kl. Ausriß am unterem Rückenkapital).