Beschreibung:

365 Seiten. Gr.-8°, Original Karton

Bemerkung:

1. Das Buch besteht aus fünf Kapiteln (S. 7?303), aus umfangreichen «osser-vazioni finali » (S. 305 ? 323) und aus zwei Registern: einem Sach- (S. 325- 345) und einem Quellenregister (S. 347?361). Es fehlt leider die Bibliographie, die nötiger als ein Sachregister wäre. Das Kapitel I (S. 7 ? 19) stellt die Motive und die Arbeitsmethode dar. Den Ausgangspunkt bildet für den Verfasser der bekannte Text D. 50, 17, 23, in dem die justinianischen Kompilatoren dem Ulpian eine regula iuris antiqui zuschrieben, welche die Kriterien der individuellen Kontrakthaftung nennt. S. Tafaro will die Geschichte dieses Fragments ermitteln...(Zeitschrift für Rechtsgeschichte. CV. Rom. Abt. S.50)- Mit eigenhänd. Namenszug von Prof. Benöhr in Bleistift. - Gutes Exemplar. PA4-164