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XI, 144 S. mit zahlreichen Abbildungen, 8°, Halbleinen der Zeit mit Rückentitel auf fragmentarischem Rückenschild, Original-Broschur miteingebunden, Bibliotheks-Exemplar (ordnungsgemäß entwidmet) mit Rückenschild, Stempel auf Vorsatz und Titel, Name auf Vorsatz, Einband leicht berieben, Papier leicht randgebräunt, eine Seite mit kleinem hinterlegtem Einriss, insgesamt gutes und innen sauberes Exemplar,
Bemerkung:
Angebunden: Otto von Bentheim. Was uns Noth thut! Wildschadenersatz, aber kein Hegungsverbot, keine Eingatterung der Forsten. Mahnworte zu einer brennenden Streitfrage nebst Entwurf eines Wildschaden-Gesetzes. Verlag von Friedrich Luckhardt, Berlin 1888. 50 Seiten.