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3. Aufl., neu bearb. v. F. v. Kübel. Stuttgart, Steinkopf, 1860. XVIII, 359 S. Schlichter Pappbd. d. Zt. mit hs. Rückenschild; etw. bestoßen, Deckelbezüge berieben, Kanten u. Gelenke beschabt.
Bemerkung:
Das Standardnachschlagewerk erlebte von 1828 bis 1892 sechs Auflagen. Die Einführung des BGB im Jahre 1900 machte eine weiter Neuauflage unnötig. Bis dahin hatte sich das württembergische Erbrecht durch einige Besonderheiten ausgezeichnet. So war es seit dem 16. Jahrhundert bindend vorgeschrieben bei Heirat oder Tod durch die Behörde ein Vermögensverzeichnis (Inventar bzw. Teilung) anfertigen zu lassen. Entsprechend großen Anteil nehmen die Vorgaben für die Anfertigung eines solchen Verzeichnisses, neben den üblichen erbrechtlichen Vorschriften, in Steins Handbuch ein (u.a. mit einem Muster-Fahrnis-Inventar). - Vord. flieg. Blatt mit Namensstempel der Volkskundlerin u. Regionalhistorikerin Angelika Bischoff-Luithlen. - Durchgängig Papier etw. gebräunt, teils etw. stockfleckig.