Beschreibung:

XX, 328 S. 8° , Leinen , Gutes Exemplar

Bemerkung:

Inhalt: Vorwort, Einführung, Erster Teil WESTMECKLENBURG: I. Chronikalische und urkundliche Quellen für die Erforschung der Neubesiedlung Westmecklenburgs mit Bauern im 12. und 13. Jahrhundert. Hauptquelle: Das Ratzeburger Zehntenlehenregister von [1229/30], Seine Bedeutung für Feststellung von Verlauf, Perioden, Träger und System des Siedlungswesens, II. Goldenbow und die Vogtei Wittenburg im Zeitalter der Neubesiedlung und der mittelalterlichen Grundherrschaft, III. Ansätze zur Entwicklung der neuzeitlichen Gutswirtschaft und Gutsherrschaft im 16. Jahrhundert in Goldenbow und im Amte Wittenburg. Erste Periode des Bauernlegens, IV. Die Problematik des [Wallensteinschen] Katasters von 1628. Überlieferungsverhältnisse. Angaben über Goldenbow. Der Dreißigjährige Krieg und seine Auswirkungen: in Goldenbow, im Kreise Hagenow und allgemein in Mecklenburg, V. Ersatz der alten, flächenmäßig orientierten Hufenordnung durch die Einführung der bonitierten Hufe seit 1701 sowie der katastrierten Hufe seit 1755, VI. Einführung der holsteinischen Koppelwirtschaft in Mecklenburg seit der Wende des 17. zum 18. Jahrhundert. Zweite Periode des - systematisch und nachhaltig durchgeführten - Bauernlegens, VII. Einführung der holsteinischen Koppelwirtschaft in Goldenbow durch den Freiherrn von Lützow 1721 ff. Widerstand der Bauern 1722/31, VIII. Verpfändung (1756) und Verkauf (1797) der Goldenbow-Marsowschen Begüterung an die Ritter von Schilden. Rücksichtsloses Legen oder Reduzieren von Goldenbower und Marsower Bauernstellen zwischen 1751 und 1813/14. Der Landesgrundigesetzliche Erbvergleich von 1755 und seine Folgen: umfangreiche Legungen von ritterschaftlichen Bauernstellen im Kreise Hagenow im 18./19. Jahrhundert, IX. Wandlungen hinsichtlich des Umfangs der Ritter- und Bauernländereien zu Goldenbow und Marsow im Laufe der Jahrhunderte, X. Bauernbefreiung und bäuerliche Agrarreformen in Mecklenburg während des 18. und der ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts. - Ideale Bestrebungen, ungenügende Durchführuagen, XI. Die Revolution von 1848. Ursachen. Reformbestrebungen. Sieg der Reaktion. Die Auswanderungsbewegung, XII. Das Bauernlegen wird in Mecklenburg-Schwerin von Ende 1851 ab fortgesetzt. Unzulängliche offizielle Quellen hierüber. Erneutes, aber größtenteils erfolgloses Vorgehen der Schweriner Landesregierung gegen das Bauernlegen 1860/61. Die Regulierungsverordnung von 1862. - Die Goldenbower Gutsherrschaft führt 1862 Landesregierung und Bauern hinters Licht, XIII. Siedlungspolitik in Mecklenburg-Schwerin von 1753 bis 1933 und im vereinigten Mecklenburg von 1934 bis 1937/38. Umgestaltung des bäuerlichen Besitzrechts seit der Revolution von 1918 und Abschluß der Bauernbefreiung. Liquidierung der Siedlungspolitik durch die NSDAP seit 1937/38, XIV. Die Bodenreform in Mecklenburg im Jahre 1945. Der ritterschaftliche Großgrundbesitz wird beseitigt. Mecklenburg wird wieder ein Bauernland, XV. Die Durchführung der Bodenreform in Goldenbow, in Albertinenhof und in Rodenwalde-Marsow im Jahre 1945, Zweiter Teil OSTMECKLENBURG: I. Quellen für Rekonstruktion der Bauern- und Ritterhufen, deren Anzahl bei der Neubesiedlung in Ostmecklenburg, im Lande Stargard sowie speziell in der Vogtei Stargard festgelegt wurde. Territoriale Entwicklung des Landes Stargard. Grenzen der alten terrae Stargard und Beseritz. Überblick über die politische Geschichte sowie die Geschichte der Besiedlung des Landes Stargard, II. Cölpin im Zeitalter der Neubesiedlung und der mitteLalterlichen Grundherrschaft, III. Allmählicher Übergang zur neuzeitlichen Gutswirtschaft und Gutsherrschaft im Amte Stargard und in Cölpin während des 16. Jahrhunderts. Erste Periode des Bauernlegens, IV. Gestaltung der gutsherrlichen und der bäuerlichen Verhältnisse während des Dreißigjährigen Krieges und nach seinem Ende bis zum Jahre 1719 in Cölpin und im Amte Stargard. Abschluß der Entwicklung betr. Übergang von der Grundherrschaft zur Gutswirtschaft und Gutsherrschaft, flächenmäßig gesehen, in Cölpin zwischen 1627 und 1634, V. Die Entwicklung Cölpins zum landwirtschaftlichen Großbetrieb im 18. Jahrhundert. Sechs Kossatenstellen zwischen 1758 und 1769 durch Stephan Werner von Dewitz gelegt. Seine Persönlichkeit, VI. Die Cölpiner Pfarr- und Kirchenländereien. Umfang, Bewirtschaftung und Bedeutung für Ermittlung der Größe der mittelalterlichen Cölpiner Hufen, VII. Bauernlegungen und Regulierungen in Cölpin 1810/11. Umfang der Bauern-ländereien und ihr Größenverhältnis zum Gutsland, VIII. Verfügungswidrige Erwerbung der Rühlower Freischulzenländereien im Jahre 1840 und Errichtung des Cölpiner Vorwerkes Hochcamp, IX. Das Cölpiner Vorwerk Hochoamp wird seit 1930 aufgesiedelt, X. Die Durchführung der Bodenreform in Cölpin in den Jahren 1946/48. Ergebnisse und Rückblick, XI. Rekonstruktion der Anzahl der bäuerlichen Stellen in den ritterschaftlichen Dörfern des Amts Stargard, die im Zeitalter der Neubesiedlung festgesetzt wurde, Reduzierung des Bestandes an bäuerlichen Stellen durch Kriege, Seuchen, Bedrückungen und Landflucht sowie durch das Legen von bäuerlichen Stellen durch Ritter bzw. Rittergutsbesitzer vom 15. Jahrhundert bis zum Jahre 1820, XII. Die beiden Mecklenburg-Strelitzschen Verordnungen vom 10. 12. 1824 betr. Feststellung und Regelung der bäuerlichen Verhältnisse in den ritterschaftlichen Gütern. Ihre Auswirkungen bis zur letzten Bauernlegung, Regulierung und Vererbpachtung im Jahre 1867. Überblick und Ausblick, Abschließende Betrachtung, Anhang zum I. Teil: Aktenmäßige Nachrichten über Legung, Reduzierung oder Verlegung von ritterschaftlichen Bauernstellen, über Bedrückungen von Bauern durch ihre Gutsherrn sowie über die Einführung der holsteinischen Koppelwirtschaft auf den Ländereien von mecklenburg-schwerinschen Gütern zu Zeiten des Herzogs Carl Leopold, Währungen, Flächen-, Längen- und Getreidemaße, Anmerkungen, Kartenanhang.