Beschreibung:

S. 237-246. Sonderdruck, klammergeheftet, quer gefaltet.

Bemerkung:

Berieben und bestoßen, lichtrandig, eselsohrig, Text aber sauber. - Die Einbeziehung der Gesamtpersönlichkeit in die medizinische Forschung und Behandlung führt über die rein naturwissenschaftliche Problematik hinaus zu einer ethischen Beurteilung des Verhaltens des Individuums in Krankheit und Schwäche. Denn der Charakter des subjektiven Leidens wird wesentlich mitbestimmt durch die sittliche Reife der Person. Audi in der Psychiatrie spielt das eine Rolle von oft großer praktischer Bedeutung. Natürlich bleiben da die groben, mehr oder weniger organisch definierbaren Prozeßerkrankungen außer Betracht. Sie zerstören in ihrem Verlauf meist die physischen Substrate, die nach unserer Erfahrung Voraussetzung für die Entwicklung oder die Erhaltung der geistigen Struktur und somit auch des Ethischen sind. Auch bei anderen schweren körperlichen Erkrankungen müssen wir, soweit sie nicht direkt oder indirekt krankhafte geistige Veränderungen bedingen, grundsätzlich eine Verantwortlichkeit der Person für ihr Verhalten im Leiden aufrecht erhalten. Nur bei den schweren psychiatrischen Störungen wird diese Verantwortung meist aufgehoben sein.