Beschreibung:

Leder Ordentlich

Bemerkung:

Noch Titel: auf gnädigsten Befehl des durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friederichs, des Dritten, Hertzogens zu Sachsen-Gotha, sc. sc. zusammen gebracht und herausgegeben. Goldgeprägter Ledereinband, goldgeprägter Lederrücken, 5 echte Bünde, montiertes goldgeprägtes Rückenschildchen, solide trotz merklicher Gebrauchsspuren. Buchschnitt rundum marmoriert. Marmoriertes Vor-/Nachsatzpapier. Alter Bibliotheksstempel (ausgeschieden) hinter Titelblatt. Mit diversen Titelvignetten und dekorativen Initialen. 790 Seiten, dazu umfangreiches Register (nicht paginiert), grosser unverletzter Falttafel (Vormundschafftstabelle), Text stockfleckenfrei, sauber, insgesamt durchaus guter Zustand. Beigefügt: 3 Zusätze zum ersten Theil der neuen Beyfugen zur Landes-Ordnung (jeweils 2blättrig): Erläuterungs-Patent wegen der Lehnwaare vom 20. August 1781, Erläuterungs-Patent die Gültigkeit der chur-sächsischen Constitutionen in den hiesigen Landen betreffend vom 23ten September1785, Erläuterungs-Patent die verbothene Veräußerung und Vertheilung der zu den Häusern gehörigen Krautmaaßen, Krautflecken, Gemeindetheile und Gärten betreffend vom 1ten October 1786. +++ 18,2 x 23,4 cm, 1,4 kg. +++ Stichwörter: Sachsen Gesetzgebung Landesrecht