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In quo, praeter Romani Iuris principia ac controversias illustriores, Ius etiam hodiernum, et praecipuae fori quaestiones excutiuntur. Cum Privilegio S. Mai. Reg. Boruss.. 8vo. Schöne, zeitgenössische Halblederbände mit Buntpapierbezug, Lederecken, gepr. Rückenverzierung, gepr. Rückentitelschilder u. schönem Rotschnitt. 7 Bde. (Bd. 7: Indexband).
Bemerkung:
Hauptwerk der holländischen Schule! Ein Klassiker der europäischen Rechtswissenschaft! - Voet (1647-1713) veröffentlichte seinen Pandektenkommentar erstmals in den Jahren 1698 und 1704 in 2 Bänden bei Johannes Verbessel in Leiden. Der Kommentar wurde noch im 19. Jahrhundert verlegt. Die Gültigkeit damaliger Kommentare wurde nicht in Dekaden, sondern in Jahrhunderten gemessen. Voet war einer der bedeutendsten Vertreter der sog. "eleganten Jurisprudenz". Der Kommentar ähnelt in Form und Inhalt den deutschen Kommentaren des usus modernus. Der Kommentar bildet insofern einen Unterschied, als Voet scharf trennt zwischen der eigentlichen Kommentierung des Pandektentitels und der Darstellung des Ius hodiernum. Voet wollte die Texte des Corpus Iuris nicht einer philologischen Textkritik unterziehen und auf mögliche Interpolationen untersuchen, wie sein Fakultätskollege in Leiden Gerhard Noodt. Er nahm den Text hin und wollte stattdessen das römische mit dem modernen Recht, das geschriebene mit dem gelebten und geltenden Recht in Einklang bringen. Weiter führte er das Kollisionsrecht seines Vaters Paulus Voet, der ebenfalls Professor der Rechte war, weiter aus. Voet wurde im Jahre 1670 zunächst Professor an der Hohen Schule von Herborn, bevor er 1674 den Ruf an die Universität Utrecht annahm. Im Jahre 1680 folgte er dem Ruf an die Universität Leiden, wo er zunächst Römisches Recht las, ab 1688 aber einen Lehrstuhl für praktisches Recht antrat. Er verband hier - erstmals in den Niederlanden - das geltende mit dem römischen Recht. Es war ein innovatives akademisches Projekt, da dann in den "Commentarius ad Pandectas" seinen Niederschlag fand. - Die vorliegende Ausgabe folgt der letzten holländischen Ausgabe des Jahres 1734, was für alle späteren europäischen Ausgaben der Fall ist (vgl. dazu: Coing, Handbuch II,1/540 mit vielen weiteren Hinweisen). - (I, 1776:) Tb., 8 Bll., 718; (II, 1778:) Tb., 1 Bl., 731; (III, 1778:) Tb., 1 Bl., 875; (IV, 1779:) Tb., 1 Bl., 924; (V, 1779:) Tb., 1 Bl., 892; (VI, 1780:) Tb., 2 Bll., 954 S.; (Index generalis alphabeticus, 1780:) Tb., 183 Bll.
Erhaltungszustand:
Prächtiges Set!