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1. Vorschrift über die Kuhpocken-Impfung in den kaiserl. Königl. Staaten- Das Exemplar erschien als Beilage zum Erlass des k.k. böhmischen Landesguberniums 51581/1836. Es enthält in 2 Abschnitten die "Vorschrift in Bezug auf die Leitung" sowie die "Vorschrift für Aerzte und Wundärzte, welche der Kuhpocken-Impfung sich widmen" sowie eine Beschreibung des Krankheitsverlaufes in vier Perioden. Die auch als "Impfregulativ" bezeichnete von der Hofkanzlei in Wien erlassene Vorschrift vom 9. Juli 1836 sollte der erst seit dem Jahre 1800 durchgeführte Pockenschutzimpfung in Österreich zu einer weiteren Verbreittung verhelfen. Etwas vergilbt und angestaubt. - 2. Kuhpockenimpfungs-Zeugniß. Johann Schneiderer (?), Bäckerssohn alt 1 Jahr gebürtig von Hallein ist vom Unterzeichneten im Jahre 1850 den 29 Juli mit Kuhpockenstoffe geimpft worden, und hat die ächten Kuhpocken ordentlich überstanden. Hallein, 10. August 1850. Halber Kanzleibogen, grobes Papier, Buchdruck und Handschrift. Etwas gebräunt und fleckig mit Faltspuren. - 3. Impfungs-Zeugniss. Julius Sukup, 13 Jahre alt, in Sokolnitz Nro 61 gebürtig, Brünner Kreis, Land Mähren, wurde vom Gefertigten den 25ten März 1842 mit ächten Kuhpocken geimpft, dieselben recht und bester Haftung(?) überstanden. Sokolnitz am 9ten Juny 1855, Gabriel Lesonitzky, Impfarzt. Handschrift auf doppeltem Kanzleibogen mit 6 Kreuzer-Stempel. Faltspuren, sonst sauber.