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Beschreibung:
S. 479-510. Sonderdruck, Klebebindung in Papiereinband.
Bemerkung:
Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - Mit Widmung des Autors. - Stempel auf der Rückseite, sonst ein gutes und sehr sauberes Exemplar.. - Aus dem Text: Die römischen Kaiser verlangten bis zu Septimius Severus hin jedem Berufssoldaten ab, keine rechtmäßige Ehe einzugehen; dabei konnten sie selbstverständlich nicht erwarten, daß die Soldaten während ihrer besten Mannesjahre in sexueller Enthaltsamkeit leben würden. Die langen Dienstzeiten von 20 bis 26 und mehr Jahren und die ständige Stationierung der Einheiten in festen Lagern mußten zu mehr oder weniger dauerhaften Verhältnissen führen, die natürlich nicht kinderlos blieben. Mancher Soldat mochte auch bereits vor dem Eintritt in die römischen Streitkräfte verheiratet gewesen sein (vgl. z. B. ?. Chr. 372 IV = P. Catt. III 1-15). Die meisten Truppen hatten aber in den Grenzprovinzen Garnison bezogen, wo es in der Regel, vor allem im Anfang, nur wenige römische Bürgerinnen gab. Neben der unehelichen Geburt unterlagen daher viele Soldatenkinder auch noch dem peregrinen Personenrecht. Wenn ihr leiblicher Vater spätestens nach seiner Entlassung römischer Bürger geworden war, fehlte diesen peregrinen Soldatenkindern (besonders im 1. Jh. n. Chr.) jede rechtliche Gemeinsamkeit mit ihm, und ihnen entging außerdem die Chance, von seiner sozialen (und rechtlichen) Stellung zu profitieren (vgl. H. Nesselhauf, CIL XVI p. 154 s.; 161). Die juristische Trennung der Blutsverwandten mußte so von vielen Veteranen und Soldatenkindern als hart, wenn nicht sogar unerträglich empfunden werden, da das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Liebe zwischen Vater und Kindern (wie auch zwischen den Eltern) nicht verhindert werden konnten. - Wikipedia: Hartmut Wolff (* 6. November 1941 in Oldenburg; ? 4. Februar 2012) war ein deutscher Althistoriker.