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XVIII, (1), 85, (1) Seiten. Breitrandiges, unbeschnittenes Exemplar. (Ohne Einband. Papier qualitätsbdingt etwas gebräunt). 23x16 cm
Bemerkung:
* Selten ! ----- Georg Jellinek (* 16. Juni 1851 in Leipzig; ? 12. Januar 1911 in Heidelberg) war ein österreichischer Staatsrechtler. Er gehörte gemeinsam mit Hans Kelsen und dem Ungarn Félix Somló zur Gruppe der österreichischen Rechtspositivisten und galt seinerzeit ?als der Vertreter des Staatsrechts aus Österreich?. Jellinek studierte ab 1867 in Wien an der Alma Mater Rudolphina Rechtswissenschaften, Kunstgeschichte und Philosophie. Zusätzlich studierte er bis 1872 Philosophie, Geschichte und Rechtswissenschaften an der Ruperto Carola in Heidelberg und an der Alma Mater Lipsiensis. 1872 wurde Jellinek in Leipzig mit einer Dissertation über Die Weltanschauungen Leibnitz? und Schopenhauer?s zum Dr. phil. promoviert. 1874 promovierte er zum Dr. jur. 1879 habilitierte sich Jellinek an der Universität Wien. Er wurde anschließend Privatdozent für Rechtsphilosophie in Wien. 1881 wurde er zum Mitglied der Staatsprüfungskommission ernannt. 1882, ein Jahr später, veröffentlichte er sein grundlegendes Werk Die Lehre von den Staatenverbindungen. 1883 wurde Jellinek zum außerordentlichen Professor für Staatsrecht an die Universität Wien berufen. 1889 folgte er einem Ruf als ordentlicher Professor an die Universität Basel. 1891 nahm Jellinek einen Ruf auf den Lehrstuhl für allgemeines Staatsrecht und Völkerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg an. 1909 wurde er außerordentliches Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Sein Hauptwerk, die Allgemeine Staatslehre, wurde 1900 veröffentlicht. Georg Jellinek kam als Sohn von Adolf Jellinek, einem damals bekannten jüdischen Gelehrten und Rabbiner der Wiener Israelitischen Kultusgemeinde, und dessen Ehefrau Rosalie, geb. Bettelheim (* 1832 in Budapest; ? 1892 in Baden bei Wien), zur Welt. Georg Jellineks bekannte Brüder sind der Geschäftsmann und Diplomat Emil Jellinek-Mercédès und der Mediävist Max Hermann Jellinek. Georg Jellinek war verheiratet mit Camilla Jellinek, geb. Wertheim (1860?1940). Camilla Jellinek konnte von Marianne Weber 1900 für die Ideen der Frauenbewegung gewonnen werden und leistete insbesondere durch ihre Zusammenarbeit mit den Rechtsschutzstellen für Frauen und mit der Erarbeitung von Reformentwürfen bedeutende Beiträge zum Strafrecht. Ihr wurde 1930 die Ehrendoktorwürde der juristischen Fakultät der Universität Heidelberg, der Doctor iuris utriusque, für ihr Engagement und ihren unermüdlichen Einsatz für die Rechte der Frauen verliehen. Das Ehepaar Jellinek hatte sechs Kinder, die zwischen 1884 und 1896 zur Welt kamen. Sie wurden von den Behörden als israelitisch geführt, obwohl sie nicht jüdisch im Sinne der Halacha waren. 1896 wurden die Kinder in aller Stille getauft. Georg Jellinek selbst war in Baden schon vor dem Tod des Vaters 1892 aus der jüdischen Gemeinde ausgetreten; ab 1894 entrichtete er evangelische Kirchensteuern, ohne je selbst in die Kirche einzutreten. Georg und Camilla Jellineks letzte Ruhestätte befindet sich auf dem Heidelberger Bergfriedhof in der sogenannten ?Professoren-Reihe? Abteilung D, 1. Reihe 309. Von Georg und Camillas Kindern erreichten vier das Erwachsenenalter. Walter Jellinek wurde ebenfalls Jurist. Die Tochter Dora Busch (1888?1992) wurde aufgrund der Nürnberger Gesetze nach Theresienstadt deportiert, überlebte die Lagerhaft und kehrte 1946 in den Schuldienst zurück. Der jüngste Sohn Otto verstarb 1943 an den Folgen der Misshandlungen durch die Gestapo im Konzentrationslager. Jellineks Schrift System der subjektiven öffentlichen Rechte aus dem Jahre 1892 enthält die Statuslehre, die auch zur Systematisierung des Grundgesetzes verwendet wird. Seine Allgemeine Staatslehre (1900, siehe Allgemeine Staatslehre, Verfassungsrecht) gilt als Meilenstein der deutschen Staatslehre und als Jellineks wichtigstes Werk. Aus ihr stammt auch seine Drei-Elemente-Lehre, nach der zur Anerkennung eines Staates als Völkerrechtssubjekt die drei Merkmale ?Staatsgebiet?, ?Staatsvolk? und ?Staatsgewalt? erforderlich sind (? Völkerrecht). Überdies führt er hier den soziologisch inspirierten Begriff von der normativen Kraft des Faktischen ein (? Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie). Jellinek unterschied sich von seinen deutschen Staatsrechtskollegen, weil er bei der Staatsbetrachtung die soziologische und die rechtliche Analyse integrierte, aber nicht identifizierte (?Zweiseitentheorie des Staates?). Es ging ihm um die gesellschaftlichen Voraussetzungen von Recht und Staat. Ob ein Staatswille durchgesetzt werden könne, ist nach Jellinek keine Frage der Rechtswissenschaft, sondern eine empirische. Dies gelte ebenfalls für die Frage, warum Gehorsam gegenüber Rechtsnormen, Gesetz und Verwaltung hier selbstverständlich sei, dort aber fehle. Antworten auf diese Frage könne nur die Soziologie geben. Jellineks Werk Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1895 gilt als wichtige Schrift zur Geschichte der Menschenrechte. Diese ?bahnbrechende Untersuchung? habe ?die einschlägige Forschung? zur Geschichte der Menschenrechtserklärung von 1789 ?eingeleitet?, so Roman Schnur. Georg Jellinek gehörte zum Kreis um Max Weber, der im Heidelberg der Jahrhundertwende einen großen Einfluss auf die Gelehrtenkultur ausübte. Auch in Jellineks Werk hinterließ das Denken Webers deutliche Spuren. 1907 wurde Jellinek zum ersten jüdischstämmigen Rektor der Universität gewählt. (Quelle Wikipedia)