Beschreibung:

XXXVI, 708 Seiten. Halbleinwand-Einband der Zeit mit handgeschriebenen Rückenschild u. marmorierten Deckeln. (Geringe Gebrauchsspuren). 22x15 cm

Bemerkung:

* Christian Matthias Theodor Mommsen (* 30. November 1817 in Garding, Herzogtum Schleswig; ? 1. November 1903 in Charlottenburg) war ein deutscher Historiker und gilt als einer der bedeutendsten Altertumswissenschaftler des 19. Jahrhunderts. Seine Werke und Editionen zur römischen Geschichte sind für die heutige Forschung noch immer von grundlegender Bedeutung. Unter anderem wegen seines Werks Römische Geschichte wurde er 1902 mit dem Nobelpreis für Literatur geehrt. Mommsen verfasste über 1500 wissenschaftliche Studien und Abhandlungen zu verschiedenen Forschungsthemen, vor allem zu Geschichte und Rechtswesen des Römischen Reiches von der Frühzeit bis in die ausgehende Spätantike. Seine berühmteste Publikation ist dabei die zu Beginn seiner Karriere verfasste Römische Geschichte. Sie erschien von 1854 bis 1856 in drei Bänden und schilderte die Geschichte Roms bis zum Ende der römischen Republik und der Herrschaft Gaius Iulius Caesars, den Mommsen als genialen Staatsmann darstellte. Damit prägte Mommsen das höchst positive Caesarbild der deutschen Forschung für fast ein Jahrhundert. Die politischen Auseinandersetzungen vor allem der späten Republik werden von Mommsen in der Terminologie mit den politischen Entwicklungen des 19. Jahrhunderts (Nationalstaat, Demokratie) verglichen. Das engagiert geschriebene Werk gilt, wiewohl in vielem überholt, nicht zuletzt aufgrund seiner literarischen Qualität als Klassiker der Geschichtsschreibung. Eine Fortsetzung der römischen Geschichte in die Kaiserzeit hinein schrieb Mommsen, dessen wissenschaftliche Herangehensweise an die Antike sich in späteren Jahren sehr stark wandelte, nie; nur Mitschriften seiner Vorlesungen über die römische Kaisergeschichte wurden (erst 1992) veröffentlicht. 1885 erschien als Band 5 der Römischen Geschichte eine systematische Darstellung der römischen Provinzen in der frühen Kaiserzeit. Für die althistorische und rechtshistorische Forschung nach wie vor von großer Bedeutung ist die dreibändige (1871?1888) systematische Darstellung des römischen Staatsrechts in seinem Werk Römisches Staatsrecht. Des Weiteren schrieb er ein Werk über das römische Strafrecht (Römisches Strafrecht, 1899). (Quelle Wikipedia)