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Beschreibung:
S. 95-109. Sonderdruck, klammergeheftet in Papiereinband.
Bemerkung:
Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - Quer gefaltet, berieben und bestoßen, insgesamt knickrig, papierbedingt gebräunt, Signaturen auf dem Einband, Text sauber. - Aus dem Text: Die Geschichte Roms läuft aus in die Bildung eines verfassungsmässig unauflöslichen Städtebundes unter Führung des Vororts und Vertretung durch denselben nach aussen, im Uebrigen aber unter voller Selbstverwaltung einer jeden dem Bunde angehörigen Stadtgemeinde. Dieses Staatsgebäude, trotz des nothwendigen Zurückbleibens der praktischen Ausführung hinter der begrifflichen Anlage vielleicht das grossartigste, welches die Geschichte kennt und dem heutigen Gleichgewichtsideal der Grossstaaten theoretisch wie praktisch weit überlegen, ist das gemeinschaftliche Werk der römischen Bürgerschaft und der italischen Gemeinden. Jene hat dazu das Fundament gelegt in der übermächtigen Entwickelung ihrer eigenen Stadt; aber die factische wie die rechtliche Vollendung des Baues liegt in der nach dem römisch-italischen Kriege eingetretenen Umgestaltung des Staatsrechts, der Auftheilung des bis dahin der Stadt Rom in Italien zustehenden eigenen Gebiets unter eine Reihe theils schon bestehender, theils neu geschaffener Bundesstädte und der Einführung eines doppelten Reichsbürgerrechts, des generellen nominell an die gebietlos gewordene Hauptstadt geknüpften und des speciellen als Sonderbürgerrecht der einzelnen Bundesgemeinden auftretenden, welche beide mit gesetzlicher Nothwendigkeit an einander geknüpft sind.