Beschreibung:

S. (11) - 36; Illustrationen (s/w); 24 cm; kart.

Bemerkung:

Gutes Ex.; Einband stw. minimal berieben. - Erste Seite mit monogrammierter Signatur u. kl. Widmung v. Wolfgang Drost. - ... Gegenstand von Giustis erster Tragödie, der 1579 erschienenen Irene, ist ein historisches Ereignis, das bei der Erstausgabe nur acht Jahre zurücklag: die Eroberung einer zypriotischen Stadt durch die Türken. Marcantonio Bragadin, ein Adliger aus einem alten venezianischen Geschlecht, hatte Famagosta gegen die feindliche Übermacht gehalten, als bereits die ganze Insel in türkischer Hand war. Mustafa sicherte ihm ehrenhaften Abzug zu, brach jedoch sein Wort, tötete Bragadins Gefolge und ließ Bragadin selber bei lebendigem Leibe schinden und verschonte nicht einmal sein Söhnchen. Es war ein Gebot der klassischen Poetik, wie es Horaz in seiner Epistula ad Pisones formuliert hatte, derartige Greuel von der Bühne zu verbannen. Giusti richtete sich folglich nach dem klassizistischen Regelkanon, wenn er das furchtbare Geschehen hinter die Kulissen verlegte. Aber er tat es in einer Weise, die sich grundsätzlich von allen klassizistischen Gepflogenheiten abhob: er rückte das damals alle Italiener erregende grauenhafte Verbrechen aus dem Mittelpunkt. Schon der Titel weist darauf hin. In der Antike gaben die Haupthelden den Stücken ihren Namen: Phädra, Hippolytus, ödipus. Giusti benannte sein Werk mit dem Namen von Bragadins Frau, Irene, die in keinem unmittelbaren Bezug zur Handlung steht. Um die Besonderheit dieses Vorgehens deutlich zu machen, genügt es, sich vorzustellen, daß in Corneilles ein Jahrhundert später erschienenem Horace die Schwester des Helden der Tragödie ihren Namen gegeben hätte. Es wäre natürlich denkbar, den heroischen Kampf der Horatier und Curiatier aus der Sicht der Camille zu gestalten, die die Schwester des Siegers und Braut des einen, von der Hand des Bruders getöteten Albaners ist: der heroische Kampf um die Freiheit des Vaterlandes würde zu einem häuslichen Drama. Giusti tat nichts dergleichen ? (S. 17)