Beschreibung:

XVII, 310 S. ; 21 cm; kart.

Bemerkung:

Gutes Exemplar. - Das geltende Transplantationsrecht wirft neue Probleme an den Grenzen des Lebens auf. Ist der Hirntod allgemeinverbindlich als juristischer Tod des Menschen anzuerkennen oder spielt er nur als formelles Entnahmekriterium eine Rolle? Könnte auch ein Teilhirntodkriterium als sicheres Todeszeichen anerkannt werden? Die Arbeit ist eine Suche nach verbindlichen Richtlinien insbesondere am Lebensende in Form einer juristischen Todesdefinition. Dabei wird im Rahmen der Sterbehilfediskussion die Frage untersucht, ob das Leben naturnotwendig als das höchste Gut angesehen werden muß, oder ob dem Selbstbestimmungsrecht möglicherweise der höhere Rang gebührt. Welche Antworten können Lebensrecht und Menschenwürde auf die Frage geben, ob Embryonen bei der Gewinnung von Stammzellen zu Forschungszwecken verbraucht werden dürfen oder nicht? All diese offenen Fragen führen im Grunde zu der einen: Wie sicher ist das Strafrecht an den Grenzen des Lebens? (Verlagstext) // INHALT : Einleitung ----- Zum Stand und zur Bedeutung der Transplantationsmedizin ----- Strafrechtliche Relevanz des ärztlichen Handelns bezogen auf den (teil-?)hirntoten Organspender ----- Die Tötungsdelikte: Grenzziehung zwischen Leben und Tod -----Die Entstehung des Zustands des "Coma depasse"" und dessen Folgeprobleme ----- Methodik der juristischen Todesbegriffsfindung: Grundlegende Unterscheidung von Todesbegriff, Todeskriterium und Todesfeststellung ----- Der Todesbegriff ----- Die Todeskriterien ----- Die Todesfeststellung ----- Die sachliche Zuständigkeit von Juristen oder Medizinern für die 3 Ebenen ----- Der Hirntod und seine Diagnose ----- Das menschliche Gehirn und sein Bewußtsein ----- Definition, Entstehung und Feststellung des Hirntodes ----- Die Suche nach einer Definition des Todes des Menschen durch das (Straf-)Recht unter Berücksichtigung seiner historischen, philosophischen, anthropologischen, ethischen, medizinischen und theologischen Einflüsse ----- Die Entwicklung der medizinischen Todesdefinition ----- Todesdefinition oder Todesfeststellung durch das Transplantationsgesetz? ----- Der Wortlaut des Transplantationsgesetzes ----- Die Erwähnung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ----- Die Erwähnung des endgültigen, nicht behebbaren Stillstands von Herz und Kreislauf ----- Ergebnis ----- Historischer Wille des Gesetzgebers ----- Zum Hirntod ----- Zum Herztod ----- Ergebnis ----- Systematische Auslegung Zum Hirntod ----- Zum Herztod ----- Ergebnis ----- Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung Zum Hirntod ----- Zum Herztod ----- Ergebnis ----- Gesamtergebnis und Schlußfolgerung Menschenbilder im Rahmen einer (Hirn-)Todesdefinition zur Bestimmung der Grundlage eines Rechts auf Leben ----- Die Kortikaltodthese ----- Verlust der Fähigkeit zu personalem Sein ----- Der Begriff der Person in der ----- Philosophie Bewußtsein, Selbstbewußtsein und ----- das Element der Potentialität ----- Zusammenfassung: ----- Die menschliche Person ----- Das Gesamthirntodkonzept und die Kritik der Vertreter des kardiopulmonalen Todesbegriffs ----- Das Menschenbild des Grundgesetzes ----- Das Recht auf Leben ----- Der Grundsatz des absoluten Lebensschutzes ----- Der Beginn menschlichen Lebens ----- Darstellung ----- Ergebnis ----- Vergleich der Abtreibungsproblematik mit der Situation am Lebensende nach dem kardiopulmonalen Todeskonzept: ----- Die pragmatische Zäsur - (u.v.v.a.m.) ISBN 9783631501856