Beschreibung:

8 Bl., 684 S., 1 Bl., 732, 95 S., 18 Bl. Brauner Halblederband der Zeit auf fünf Bünden mit goldgeprägtem Rückentitel und goldgeprägter Ornamentik; Buchdeckel mit Lederecken; dreiseitiger Rotschnitt; farbig illustrierte Vorsätze. Einschlägiges Werk des Verwaltungsjuristen und Diplomaten Friedrich Karl von Buri (1702 - 1767) zur Geschichte und Verfaßtheit des Lehnsrechtes in Deutschland. Das Lehnswesen war eine im Mittelalter herausgebildete Herrschaftsordnung, die eng mit der ländlichen Besitz- und Herrschaftsstruktur der Grundherrschaft verbunden war. An der Spitze der sogenannten Lehenspyramide stand der Kaiser oder König, der Teile des Reichslandes an seine Vasallen als Lehen vergab, die wiederum das Land als Lehen an ihre Unter- und Aftervasallen weitergaben. Diese übten auf ihrem Lande die sogenannte Grundherrschaft über die dort ansässigen leibeigenen Bauern aus, als deren Gerichtsherr sie zugleich auch fungierten. Lehnwesen und Grundherrschaft blieben in Deutschland noch bis ins 19. Jahrhundert hinein in Kraft und wurden dann erst sukzessive durch die Bauernbefreiung und die damit verbundenen "Regulierungsedikte", welche die neue Besitzverteilung des Bodens regelten, abgelöst. Buri liefert mit seinem Werk eine komplexe Darstellung des Lehnrechts von der Begriffsentstehung und den ersten Anfängen bis in die spätere Zeit sowie eine Auseinandersetzung mit den verschiedenen Bestimmungen und sozialen Regelungen dieses Rechtes und den daraus erwachsenden Verpflichtungen für alle Beteiligten. Das Werk besteht aus drei Teilen, die 1783 und 1788 erschienen. Mit ausführlichem Register im Anhang.

Bemerkung:

Einband etwas berieben, mit leichten Abrieben an den Kapitalen; Gelenke des mächtigen Bandes offen, der Band ist aber dennoch stabil; Seiten sauber, Druckhintergründe stellenweise etwas gebräunt. In toto ansehnliches Exemplar dieses einschlägigen, sehr seltenen Werkes zur Lehnsverfassung.