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Beschreibung:
Deutsche Handschrift auf Papier, datiert Berlin, 19. Mai 1837. Postalisch gelaufen nach Posen. Umfang: eine Textseite und eine Adresseite (diese schräg beschnitten). Mit mehreren Empfangsvermerken. -- Zustand: Kräftiges Papier etwas fleckig, mit kleinen Löchern in der Falz. Das Siegel des Preußischen Innenministeriums nur noch zur Hälfte vorhanden.
Bemerkung:
Über Eduard von Flottwell, Albrecht von Alvensleben und Gustav von Rochow (Quelle: wikipedia): Eduard Heinrich Flottwell, ab 1861 von Flottwell, (* 23. Juli 1786 in Insterburg, Ostpreußen; gest. 28. Mai 1865 in Berlin) war ein deutscher Richter, Verwaltungsjurist und Staatsminister im Königreich Preußen. Als seine wichtigste politische Aufgabe gilt seine Amtszeit als Oberpräsident der Provinz Posen von 1830 bis 1841. Mit seiner Reform- und Eindeutschungspolitik verfolgte er dort das Ziel, die als eher königstreu angesehenen Bürger und Bauern gegenüber dem polnischen Adel und dem katholischen Klerus zu stärken. Seine Amtszeit, die auch als "Ära Flottwell" bekannt wurde, gilt einerseits als Zeit der illiberalen, antipolnischen Germanisierung. Andererseits wird als Ergebnis der Flotwellschen Politik eine politische und gesellschaftliche Modernisierung gesehen. Herkunft: Seine Eltern waren der Polizeidirektor von Insterburg Johann Friedrich Flottwell (1752-1829) und dessen Ehefrau Amalie, geborene Sanden (1764-1835). Leben: Flottwell studierte Rechtswissenschaft an der Albertus-Universität Königsberg. Nach der Promotion zum Dr. iur. Im Februar 1805 begann er als Auskultator beim Hofgericht Insterburg eine juristische Laufbahn. Nach dem Assessorexamen kam er an das Oberlandesgericht Königsberg, das ihn 1808 an das unterstellte Obergericht in Insterburg abstellte. Er wechselte von der Rechtspflege in die innere Verwaltung Preußens und wurde 1812 Regierungsrat und Justitiar bei der Regierung in Gumbinnen. 1816 kam er als Oberpräsidialrat zu seinem Mentor Heinrich Theodor von Schön im westpreußischen Danzig. 1825 wurde er Regierungspräsident in Marienwerder. Er bewährte sich in der Verwaltung des Regierungsbezirks Marienwerder, der oft von Hungersnot und Überschwemmungen der Weichsel heimgesucht wurde. Zur Zeit des Novemberaufstands der Polen in Kongresspolen fürchtete die preußische Regierung, auch in Posen könne es zum Aufstand kommen. Deshalb wurde Flottwell im Dezember 1830 zum Oberpräsident der Provinz Posen berufen und der Statthalter Anton Radziwill seines Amtes entpflichtet. In der Folge unterstützte man die Russen bei der Niederschlagung des Aufstandes, während Flottwell in den kommenden zehn Jahren eine Germanisierungspolitik umsetzte, wie sie bereits von Schön in Westpreußen verfolgt hatte und die als "Ära Flottwell" bekannt wurde. Ziel war es, den polnischen Adel und den katholischen Klerus zurückzudrängen und das Bürgertum und die Bauern zu stärken. Flottwell setzte durch, dass die Landräte nicht mehr von den Kreisständen, sondern durch den preußischen Staat ernannt würden, und dass nicht mehr die Woyts, sondern staatliche Distriktkommissare die örtliche Polizeigewalt ausübten. Er ließ die Städteordnungen und die Verordnungen zur Gewerbefreiheit revidieren, um die Selbstverwaltungsrechte der Städte zu stärken. Polen wurden damit aus der Verwaltung entfernt. Die polnische Sprache wurde aus den Schulen und dem öffentlichen Leben gedrängt, indem man die deutsche Sprache 1832 zur Amts- und Gerichtssprache erklärte und deutsche Schulen gründete. Über einen von ihm eingerichteten staatlichen Fonds finanzierte Flottwell den Ankauf polnischer Güter, um das Land anschließend an Deutsche zu verkaufen. Juden wurde der Erwerb der Bürgerrechte erleichtert, um sich ihrer Loyalität zum preußischen Staat zu versichern. Der Konflikt mit der katholischen Kirche verschärfte sich, als Flottwell die Vereinigung des Erzbistums Gnesen mit dem Bistum Posen durchsetzte. Im Streit um die interkonfessionelle Mischehe verfügte Flottwell 1838 die Absetzung und Verbannung des Erzbischofes Marcin Dunin-Slugustowski. Mit dem Amtsantritt Friedrich Wilhelm IV. 1840 änderte sich die preußische Politik wieder. Während Flottwell 1841 zum Oberpräsidenten von Sachsen und Regierungspräsidenten von Magdeburg ernannt und damit versetzt wurde, setzte in Posen unter dem neuen Oberpräsidenten Adolf von Arnim-Boitzenburg eine sogenannte "Versöhnungsära" ein. Die Politik Flottwells wird unterschiedlich bewertet. Während Hans Haussherr in der Neuen Deutsche Biographie 1961 Flottwells Intention vor allem darin sah, dass dieser "Posen als Provinz voll in den preußischen Staat [eingliedern] und die polnischen Einwohner mit dem Staat" habe "versöhnen" wollen und es Flottwells Wirken zuschreibt, dass die Provinz Posen "vollen Anteil an dem wirtschaftlichen und kulturellen Aufstieg des Jahrzehnts von 1830-40" gehabt habe, bezeichnete Andrea Schmidt-Rösler 1996 die "Ära Flottwell" als Ende des liberalen Kurses in Posen. Flottwell habe "auf Einschmelzung und Eindeutschung Posens" gesetzt. Von polnischer Seite wird die "Ära Flotwell" als Zeit unbeugsamer Germanisierung und illiberaler, antipolnischer Politik gesehen. Stefan Hartmann merkte 1976 an, Flottwells Maßnahmen hätten sich "positiv für den polnischen Mittelstand aus[gewirkt], dessen Herausbildung durch den Ausbau der städtischen Selbstverwaltung, Hebung der bürgerlichen Gewerbe und Fortführung der Bauernablösung". Für Helmut Glück und Konrad Schröder handelte es sich bei der Politik Flottwells um eine "Modernisierung der Verwaltung, des Rechts- und Verkehrswesens und [der] Wirtschaftsförderung." Flottwell selbst definierte in einem Rechenschaftsbericht 1841 als Endziel seiner Politik, dass "die gänzliche Vereinigung beider Nationalitäten als der Schluß dieser Aufgabe durch das entschiedene Hervortreten deutscher Kultur erlangt werden möge". Robert E. Alvis weist darauf hin, dass Flottwells Politik die politischen Landschaft der Provinz tiefgreifend verändert habe. Gegenüber den traditionellen Trennlinien zwischen Liberalen und Konservativen habe die preußische Politik das nationale Element gestärkt. Die Haltung polnischer Konservativer, loyal zum preußischen Staat zu stehen und zugleich ihrem polnischen Erbe treu zu bleiben, habe an Glaubwürdigkeit verloren, während der Unabhängigkeitsgedanke gestärkt worden sei. Flottwell wurde 1844 an die Spitze des Finanzministeriums berufen und trat 1846 zurück, um als Oberpräsident die Verwaltung der Provinz Westfalen zu übernehmen. Ein Wahlbezirk der Provinz Sachsen wählte ihn in der Deutschen Revolution 1848/49 zur Frankfurter Nationalversammlung, in der er der Fraktion der äußersten Rechten (Café Milani) angehörte. 1849 wurde er von einem Wahlkreis in Posen in die Erste Kammer des Preußischen Landtages gewählt. 1849/50 leitete er die provisorische Verwaltung der Provinz Preußen. Am 21. Juli 1850 übernahm Flottwell als Oberpräsident in der Provinz Brandenburg zum fünften Mal die Verantwortung für eine preußische Provinz. Am 16. Februar 1855 erhielt er anlässlich seines 50-jähriges Amtsjubiläum den Roten Adlerorden mit Brillanten. Im Oktober 1858 wurde er zum preußischen Innenminister berufen. Er legte am 3. Juni 1859 aus Altersgründen dieses Amt nieder und übernahm wieder seine frühere Funktion als Oberpräsident der Provinz Brandenburg. Bei diesem Rücktritt verlieh ihm der Prinzregent als einem der Ersten das Großkomtur des Königlichen Hausordens von Hohenzollern und bei der Krönung in Königsberg am 18. Oktober 1861 den Schwarzen Adlerorden. Damit verbunden war die Erhebung in den erblichen preußischen Adelsstand. Ende 1862 trat Flottwell in den Ruhestand und zog nach Berlin, wo er am 25. Mai 1865 starb. --- Albrecht Graf von Alvensleben (* 23. März 1794 in Halberstadt; gest. 2. Mai 1858 in Berlin) war preußischer Finanzminister. Leben: Albrecht Graf von Alvensleben entstammte der niederdeutschen Adelsfamilie von Alvensleben. Als ältester Sohn des Halberstädter Domdechanten und späteren braunschweigischen Ministers Graf Johann Ernst von Alvensleben (1758-1827) und der Caroline von Rohr (1771-1816) besuchte er die Schule im Kloster Unser Lieben Frauen in Magdeburg und begann 1811 als Siebzehnjähriger ein Jurastudium an der neu gegründeten Universität Berlin. Während des Studiums wird er Mitglied im Corps Marchia Berlin. 1813 unterbricht er sein Studium, um an den Freiheitskriegen teilzunehmen. Nach Beendigung des Krieges setzt er das Studium fort und tritt nach dem Examen 1817 in den Justizdienst am Berliner Kammergericht ein. Während dieser Berliner Zeit gehörte er zu einer christlich-konservativen Tischgesellschaft (Maikäferei) um Clemens Brentano und den Gebrüdern Ernst Ludwig und Ludwig Friedrich von Gerlach, die seine späteren Anschauungen wesentlich mitgeprägt haben. 1826 wurde er Kammergerichtsrat, verließ aber nach dem Tode seines Vaters den Staatsdienst, um das alte Familiengut Erxleben II zu bewirtschaften. 1831 berief ihn der König als Geheimen Justiz- und Vortragenden Rat in das Justizministerium. Noch im gleichen Jahr erhielt er die Aufgabe, als Spezialkommissar in Krakau mit österreichischen und russischen Vertretern die Lösung verfassungspolitischer Fragen des Freistaates zu erarbeiten. Alvensleben trat für eine deutsche Politik Preußens auf Grundlage der Verträge von 1815 und enger Freundschaft mit Österreich ein. 1834 vertrat er Preußen auf den Wiener Konferenzen. Dort beratschlagte er mit Metternich über die Bekämpfung der revolutionären und demokratischen Bewegungen. Von 1835 bis 1842 war er preußischer Finanzminister. Es gelang ihm, das preußische Finanzwesen auf einen guten Stand zu bringen. Auch setzte er sich aktiv für den Deutschen Zollverein ein. 1842 trat er zurück, weil er mit den romantischen Neigungen Friedrich Wilhelms IV. nicht zurechtkam, ließ sich aber bewegen, als vortragender Kabinettsminister dem König bis 1844 noch weiterhin zur Verfügung zu stehen. Dann verließ er endgültig den Staatsdienst, übernahm aber von Fall zu Fall noch wichtige Aufträge. Während der Revolution 1848 betätigte er sich im Sinne einer konservativen Politik und gehörte der preußischen Nationalversammlung an. Als zweiter Bevollmächtigter auf den Dresdner Konferenzen 1850/1851 wahrte er gegenüber Österreich die Stellung Preußens und der Kleinstaaten. 1852 übernahm er einen Auftrag an den hannoverschen Hof, um Schwierigkeiten in Sachen des Zollvereins zu beseitigen. 1854 berief ihn der König zum Mitglied des Preußischen Herrenhauses. 1856 erhielt er den Orden vom Schwarzen Adler. Sein plötzlicher Tod verhinderte, dass er vom Prinzen von Preußen zum Ministerpräsidenten als Nachfolger Otto von Manteuffels ernannt wurde. Alvensleben blieb unverheiratet und kinderlos. Nach seinem Tod gab es einen innerfamiliären Erbschaftsstreit. Eduard von Alvensleben (1787-1876) aus Redekin und sein Bruder Ferdinand wurden schließlich nach altem Lehensrecht Nachfolger auf Erxleben II. -- Gustav Adolf Rochus von Rochow (* 1. Oktober 1792 auf Schloss Nennhausen bei Rathenow; gest. 11. September 1847 auf Schloss Reckahn, Kreis Zauch-Belzig) war königlich preußischer Innen- und Staatsminister. Er gilt als Reformer des preußischen Zuchthauswesens, ist Verfasser des preußischen Eisenbahngesetzes und Mitinitiator der Gründung des Dampfkesselüberwachungsvereins (ein Vorläufer des TÜV). Familie: Gustav von Rochow entstammte einem märkischen Adelsgeschlecht, das ursprünglich aus der Schweiz stammte und im 11. Jahrhundert in Richtung Brandenburg zog, um die dort ansässigen Wenden zu belagern. So kam die Adelsfamilie zu ihrem ersten Besitz in der Mark, dem Ort Rochow - siehe auch Familie von Rochow. Er war der Sohn des Gutsbesitzers Friedrich Heinrich Adolf Ludwig von Rochow (1770-1799), Gutsherr auf Jeserig und Neuhaus sowie Domherr zu Minden, und der Schriftstellerin und Dichterin Caroline, geborene von Briest (1773-1831). Der Generalleutnant Theodor von Rochow, war sein Bruder. Seine Schwester Klara (1796-1865) war mit dem Generalleutnant Friedrich Heinrich Ludwig von Pfuel verheiratet. Nach der Scheidung (1798) heiratete die Mutter in zweiter Ehe im Jahr 1803 den märkischen Dichterfürsten, Schriftsteller und preußischen Major Friedrich Baron de la Motte-Fouqué (1777-1843). -- Leben: Nach der Scheidung seiner Eltern und dem frühen Tod seines Vaters wuchs Rochow zunächst bis zu seinem 14. Lebensjahr (1806) bei seinen Großeltern mütterlicherseits, dem preußischen Rittmeister August von Briest und dessen Ehefrau Caroline Wilhelmine, geborene Zinnow, auf deren Gut Nennhausen bei Rathenow auf. Nach seinem Schulabschluss am Gymnasium zum Grauen Kloster in Berlin studierte er ab 1810 Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Göttingen. In Göttingen war er Mitglied des Corps Vandalia. Später nahm er an den Befreiungskriegen teil, aus denen er erst 1816 zurückkehrte. Ab 1816 verwaltete er die väterlichen Güter und wurde Kammerherr. 1818 heiratete Rochow Caroline von der Marwitz (1792-1857), die Hofdame der Prinzessin Marianne von Preußen und Tochter des Hofmarschalls Behrendt von der Marwitz. Im Jahr 1822 wurde er von seinen Standesgenossen im Westhavelland zu ihrem Kreisdeputierten der Neumark gewählt und zum Protokollführer auch bei allen anderen Provinzialständen berufen. 1823 trat Rochow in den preußischen Staatsdienst ein und wurde Mitglied der Hauptverwaltung der Staatsschulden, die die Regelung der durch die Befreiungskriege entstandenen Schulden zu organisieren hatte. Später war Rochow Vortragender Rat im Innenministerium und Protokollführer der "Königlichen Immediat-Untersuchungskommission zur Ermittlung hochverräterischer Verbindungen und staatsgefährlicher Umtriebe". Im Jahr 1826 wurde er zum Geheimen Oberregierungsrat ernannt. Von 1831 bis 1834 war er schließlich Regierungspräsident in Merseburg. Den Höhepunkt seiner beruflichen Karriere erlebte Rochow am 28. April 1834, als er durch gezielte Unterstützung von Fürst Wilhelm zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (1770-1851) zum "Minister des Innern und der Polizei" ernannt wurde. Am Tag zuvor hatte ihm Wittgenstein schon geschrieben: "Es ist nun alles in Ordnung: Das Schiff wird nun bald vom Stapel laufen. Richten (Sie) sich So ein, dass Sie bald auslaufen können." (Lit.: Acta Borussica) Ursprünglich sollte Rochow eigentlich nur Polizeidirektor werden und den amtierenden Staatsminister Gustav von Brenn entlasten. Doch Rochow hielt Brenn als Polizeiminister für unfähig und weigerte sich schlicht, unter diesem zu dienen. Außerdem glaubte er von sich selbst, besser zum Minister als zum Abteilungsleiter geeignet zu sein. So wurde Brenn schließlich in das Amt des "Innenministers für Gewerbeangelegenheiten" abgedrängt, das durch den Abschied Friedrich von Schuckmanns Anfang 1834 frei geworden war. In seiner Position als Minister des Innern (Polizeiminister) wurde Rochow 1835 Mitglied der preußischen Staatsregierung. Am 1. Mai/13. Juni 1842 schied er aus gesundheitlichen Gründen aus dem Amt des Polizeiministers aus und zog sich auf das Familienschloss Reckahn zurück, doch behielt er den Rang eines Staatsminister bis zu seinem Tod. Von 1844 bis 1847 war er Präsident des Preußischen Staatsrats. Der konservative Rochow begünstigte während seiner Amtszeit die Unterdrückung oppositioneller Bewegungen. So erregte er 1837/1838 mit seiner Äußerung vom "beschränkten Untertanenverstand" besonders die liberalen Kreise in Deutschland (zur Freiheitsbewegung der 1830er Jahre siehe: Hambacher Fest): Nach der Entlassung der "Göttinger Sieben" (sieben Professoren der Universität Göttingen, darunter die Gebrüder Grimm, die gegen den Verfassungsbruch des demokratie-feindlichen hannoverschen Königs Ernst August I. protestiert hatten) beschied Rochow in einem "amtlichen Verweis" den Bürgern von Elbing, vertreten durch den Stadtverordneten-Vorsteher Jacob von Riesen, die sich für ihren Landsmann, den Staatsrechtler Wilhelm Eduard Albrecht (1800-1876) eingesetzt hatten: "Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, an die Handlungen des Staatsoberhauptes den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen." Dieses Wort vom "beschränkten Untertanenverstand" kursierte noch lange Zeit in der liberalen Presse und wurde in seiner Umkehrung ("beschränkter Gustav") auch gegen ihn selbst verwandt.