Beschreibung:

1 Doppelblatt, 33,2 x 20,8 cm.

Bemerkung:

Faksimile des handschriftlichen, von Franz August von Meding unterzeichneten und an Johann Friedrich Göschen gerichteten Verbots des Nachdrucks von Goethes Schriften vom 16. April 1825: "Nachdem beliebt worden daß von der neuen Auflage die der Großherzogliche Sachsen Weimarsche Geheimrath von Goethe von seinen sämmtlichen Schriften angekündigt hat, ein Nachdruck in dem hiesigen Königreich nicht gestattet seyn soll, so ertheilen wir dem Herrn Prorector hierdurch den Auftrag den sämmtlichen Buchdruckern in dortiger Stadt den Nachdruck von ermeldeter neuer Auflage der von Goetheschen Schriften bey Vermeidung der Confiscation der von ihnen nachgedruckten Exemplare und Erlegung einer Geldbuße von 50 Gr. zu untersagen" sowie auf dem folgenden Blatt: "Der Inhalt des Rescripts vom 13. April 1825 den Nachdruck der Götheschen Schriften betreffend, ist den sämtlichen Buchdruckern Baier, Dietrich, Herbst, Huth und Rosenbusch bekannt gemacht worden". Nummer 215 von 350 im Druckvermerk numerierten Exemplaren. Faksimile nach dem Exemplar des Universitäts-Archivs Göttingen. Erschienen anlässlich der 24. Tagung des Vereins deutscher Bibliothekare 1928. - Franz August von Meding (1765-1849) war deutscher Rechtswissenschaftler und Kabinettsminister des Königreichs Hannover. Johann Friedrich Göschen (1778-1837) war deutscher Rechtswissenschaftler. Ab 1822 war er Rektor der Göttinger Georg-August-Universität. - Wenig gebräunt. In sehr guter Erhaltung.