Beschreibung:

Das verurteilte Dorf - mit Fotos, Karten und Faksimiles - EA., illustr. OPp., 158 S./Bl.

Bemerkung:

Ab 1952 lag das Dorf in der von den DDR-Behörden geschaffenen Sperrzone. Im gleichen Jahr flüchteten sieben Familien mit 34 Personen und aller beweglichen Habe über die Grenze nach Bayern. Beim militärischen Ausbau der Grenze hat man das Wehr für den Mühlgraben zerstört und damit der Mühle das Wasser abgegraben. 1961 wurden zwei Familien zwangsausgesiedelt (Aktion Kornblume, siehe auch Aktion Ungeziefer). 1965 ordneten die Behörden während der urlaubsbedingten Abwesenheit des Pfarrers den Abriss der baufällig gewordenen Dorfkirche an. Die Grenzanlagen wurden direkt hinter dem Dorf gebaut. Nachdem der so genannte Signalzaun errichtet worden war, der 500 Meter vor der Grenze verlief, waren die Mühle und die Bergkeller vom Dorf getrennt, sie befanden sich noch näher der Grenze. Die Bewohner der Mühle mussten jedes Mal anrufen, wenn sie von Zuhause weggingen oder zurückkehrten, damit sie durch den Signalzaun durchgelassen wurden. 1977 ließen die Behörden die Mühle abreißen und verkündeten die vollständige Räumung des Dorfes. Unter dem Druck der Politbürokratie wurde Haus für Haus geräumt und danach sofort abgerissen. 1978 hat man die letzte Familie deportiert und das Dorf vollständig geschleift. Die Räumung des Friedhofs war geplant, wurde aber wegen des Widerstands der ehemaligen Bewohner nicht vollzogen. So wurde aus dem thüringischen Dorf Billmuthausen eine politische Wüstung. In Telefonbüchern, Atlanten und Verzeichnissen der DDR wurde der Ort Billmuthausen auch nach der Wüstlegung weitergeführt. Der Eintrag im letzten DDR-Postleitzahlenverzeichnis lautete DDR-6111 Billmuthausen Post Bad Colberg; er wurde unverändert ins erste gesamtdeutsche Postleitzahlenverzeichnis vom Juni 1990 übernommen. Selbst als 1993 für Deutschland neue fünfstellige Postleitzahlen eingeführt wurden, bekam Billmuthausen die neue Postleitzahl 98663 zugewiesen. (Quelle: Wikipedia) - Sehr gut erhalten.