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XIII, 120 S. Kl.-8vo. 16,5 cm. Bedruckte Broschur der Zeit.
Bemerkung:
Erste Ausgabe. - Inhalt: Druckwidmung für Ferdinand Freiligrath. Lieder der Freiheit I. u. II. Vaterstädtisches. Parodirende Lieder. - Nach Holzmann-Bohatta 2262 ist der Verleger August Prinz zugleich der Verfasser. - BSB nennt L. B. Dreves als "ermittelten" Verfasser u. ergänzt: "Wirklicher Erscheinungsort vermutlich Hamburg, da der Verfasser 1843 wegen des Buches aus Hamburg ausgewiesen wurde". - Leberecht Blücher Dreves (1816-1870), Hamburger Jurist u. Dichter (Schröder 826, ohne diesen Titel; NDB 4, S. 116, mit diesem Titel). - August Prinz (1810-1883), Verleger u. Buchhändler, zeitweise auch in Hamburg tätig. - "Eine Hamburger Polizeiakte aus demselben Jahr [1843] belegt die Verfasserschaft von Dreves ebenso wie die Zensurgeschichte dieses Gedichtbandes: Demnach wurde der Verleger August Prinz nach Erscheinen des Buches im März 1843 aus Hamburg ausgewiesen und allen Hamburger Buchhändlern war der Verkauf des Buches bei 25 Talern Strafe verboten" (David Robb, Eckhard John: Sah ein Fürst ein Büchlein stehn (2010). In: Populäre u. traditionelle Lieder. Hist.-krit. Liederlexikon). . Angestaubt und bestoßen, stellenw. stockfl.