Beschreibung:

[4] S. 22 cm.

Bemerkung:

VD18 90668936. - Wir Christian der Siebende, von Gottes Gnaden König zu Dännemark und Norwegen ... Thun kund hiemit, Daß Wir... durch eine ... allergnädigst erlassenen Verordnung festgesetzt haben, daß von allen fremden Waaren, welche Von einem an der Ost-See belegenen auswärtigen Hafen aus der zweyten Hand in Unsere Königreiche Dännemark und Norwegen eingeführet werden... hinführo in gedachten Königreichen ausser dem gewöhnlichen Tarifmäßigen Zolle, annoch die Hälfrte desselben mehr an Verhöhungs-Zoll entrichtet werden sollen.... Christian VII. (1749-1808), König von Dänemark. [Unterz.] Schimmelmann. Classen. Schlegel." - Von dieser Regelung, zur Förderung des Warenhandels in Dänemark und Norwegen gedacht, waren Kiel und Altona ausgenommen.