Beschreibung:

52 x 42 cm.

Bemerkung:

"Da es von der größten Wichtigkeit ist, daß das Sandbagern und Sandgraben in der Elbe längs den hamburgischen Ufern zu Schiffs-Ballast und sonstigem Gebrauche nur an solchen Stellen geschehe, wo es den Ufern, dem Strome, der Düpe und der Schifffahrt... möglichst zum Vortheile gereichen kann, so hat E. H. Rath... sich veranlaßt gefunden, folgene Verordnung zu ertheilen (folgen 8 Paragraphen zur Ausführung: u.a. Verbot der Abgrabung von Sand (anstelle Baggerns), Baggern nur an bezeichneten Stellen (rot-weiß gestreifte Tonnen mit der Aufschrift "Ballastsand"), Bestimmungen zur Erlangung der ausgelobten Prämie für 6 Last vorschriftmäßig gebaggerten Sand zum Schiffs-Ballast im Hamburger Hafen u.a.m.]. Gegeben in Unserer Rats-Versammlung. Hamburg, den 23. Mai 1845". - 2-fach gefaltet, Vertikalbugfalte hinterlegt, am Horizontalfalz getrennt.