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1 Blatt. Quer-Gr.-Folio. 44 x 52 cm.
Bemerkung:
Wir von Gottes Gnaden, Wilhelm, Herzog zu Braunschweig-Oels etc., ... fügen hiemit zu wissen: Je geneigter Wir sind, gerechte Beschwerden der getreuen Unterthanen zu hören, und deren billige Wünsche thunlichst zu erfüllen, ... um so weniger können Wir es dulden, daß einzelne Uebelgesinnte oder Verleitete den Obrigkeiten den schuldigen Gehorsam und die ihnen gebührende Ehrerbietung versagen oder durch andere Excesse die Ruhe ihrer Mitbürger stören. ... so wollen Wir, damit diejenigen, welche es wagen sollten, sich gegen die öffentliche Ordnung aufzulehnen, einer schnellen und nachdrücklichen Bestrafung nicht entgehen, verordnen, wie folgt: [Folgen 20 §§]. Gegeben Braunschweig, den 1sten November 1830. [Unterz.:] Wilhelm H. / v. Schleinitz. - Wilhelm, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg (1806-1884), Sohn des Herzog Friedrich Wilhelm, ab 1830 Regierungsnachfolger seines durch einen Volksaufstand vertriebenen älteren Bruders Karl. - Wilhelm Karl Ferdinand Freiherr von Schleinitz (1756-1837), Jurist u. braunschweigischer Staatsminister, wurde 1830 zum Präsidenren des Konsistoriums ernannt (Braunschw. Biograph. Lex., S. 523). - Mit Kreuzbugfalte, Ränder ausgefranst, mäßig braunfleckig