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[1] Bl, einseitig bedruckt. 4to 33 cm.
Bemerkung:
VD18 9065322X. - Es ist bereits in dem Anschrieben vom 31ten Jenner 1776 verordnet: daß keine rohe Viehhäute und Felle, weder bey den Zöllen noch in die Städte, sollen eingelassen werden, wenn nicht in den dabei zu producirenden obrigkeitlichen Attesten bescheiniget ist, daß die Felle von dem unverdächtigen Ort, woher sie gebracht werden, von dem daselbst geschlachteten Vieh wirklich sind ... Hannover den 8ten Junius 1798. Königlich-Großbritannische zur Churfürstlich-Braunschweig-Lüneburgschen Regierung verordnete Geheime-Räthe ... [Unterz.:] C. R. A. Graf v. Kielmannsegge. - Herzogtum Braunschweig-Lüneburg. [= Einfuhrverbot für rohen Viehhäute und Fellen wg. Tierseuchen]. - Carl Rudolph August von Kielmannsegge (1731-1810), deutscher Minister und Kammerpräsident