Beschreibung:

[2 Bl.]. 4to 34 cm.

Bemerkung:

... 1. Von dem ersten Januar des nächstkommenden Jahres 1804 an, ist alle und jede Strassen-Betteley, sowohl von einheimischen als auswärtigen Bettlern hieselbst durchaus und bey ernstlicher willkührlicher Strafe wider jeden, der dieses Verbot übertritt, untersaget. ... sind nicht nur .. dem bestellten Armenvoigt noch 3 Stadtsoldaten ... zu Aufsicht büer die Bettelnden angenommen, sondern es ist auch jeder Einwohner ... aufgefordert, ... keinem Bettler ... eine Wohlthat zuzuwenden.... Alle Arme hiesigen Ortes... werden vom 1sten Januar k. Jahres an, von der Armen-Commission entweder durch gegebene Arbeiten oder Geldbeyträge unterstützt... so hat die Stadt für jedes [der insgesamt 6] Quartier[e] 1 Armenpfleger ernannt... [Unterz.:] J. C. F. Walter, Stadt-Secretaire. - [} Gegen das Straßenbetteln]. - Etwas gebräunt, seitl. mäßig gerändert