Beschreibung:

[2] Bl. 4to 33 cm.

Bemerkung:

Da die Erfahrung es bestättiget, daß in Ansehung des Miethens und Vermiethes... des Kündigens und Umziehens der Dienstboten allhier nicht selten manche, zu Streit Gelegenheit gebende, Unregelmässigkeiten und Unordnungen vorkommen, so ist E.E. Rath bewogen worden... nachstehende Verordnung zu erlassen... [Festgelegt wurden Kündigungsfristen und Termine, die Verpflichtung der "Brodherschaft" zum Ausstellen eines Kündigungsscheines sowie des Dienstboten zum Vorzeigen dieses Scheines bei der neuen Herrschaft]. - Unterzeichnet.: J. C. F. Walter, Stadt-Secretaire