Beschreibung:

[4] Bl. 21 cm.

Bemerkung:

"Als man schon seyt geraumer Zeit darauf bedacht gewesen, die Trauer und schwarze Kleidung vor die Domestiques und andere Haus-Bedienten gäntzlich abzuschaffen... So hat E. E. Rath... diensahm befunden, den ... Anno 1734 publicirten hiesigen Trauer- und Begräbnis-Ordnung befindlichen §.6. Cap. 3. ... zu cassiren... Keinem Bedienten (soll) auch nur die geringste Trauer gegeben werden..." - Schwarze Kappen und weiße Trauerschürzen wurden ebenso verboten wie das Verhängen der Dielenfenster mit großen Gardinen. Überwacht werden soll auch die Anzahl der Leichenfrauen und deren Verköstigung. - "Ita conclusum in Senatur Wismar d. 2. January". 1749. - Randgebräunt