Beschreibung:

erneuerten und scharf verpönten Mandats unermessen, in den jüngst abgewichenen Tagen, ... dergleichen tollkühnes Wesen ... aufs neue sich zu äussern beginne... Actum & decretum in Senatu, publicatumque sub Signeto, Lunae d. 1. Novembris.. 1 Bl., ca. 35 x 41 cm.

Bemerkung:

Es war wiederholt zu Drohungen u. Gewalttätigkeit "insonderheit gegen die hiesige Kertzengiesser und andere mit den täglichen Haus-Bedürfnissen ihr Gewerbe habende Bürger und Einwohner" gekommen, vorgeblich "aus der vermeintlich erlaubten Andringung anderer Scheide-Müntze, als den Verkäuffern bei Absetzung ihrer Waare zu nehmen anständig ist". Deshalb wird verordnet, "daß niemand auch in Privat-Zahlungen anders, denn gutes, ... geprägtes Stadt-Geld, wider seinen Willen anzunehmen genöthigt sey". Das Recht zur Zahlung in anderer Währung, in beiderseitigem Einvernehmen, bleibe davon unberührt; jeglicher Verstoß gegen die Verordnung solle aber "nach Grösse und Peinlichkeit der damit vergesellschaffteten Verbrechen an Gut und Ehre, auch an Leib und Leben schärffest gestraffet werden". - Knapp beschnitten, mit Kreuzbugfalten u. Einrissen, mehrf. dilettantisch hinterlegt