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24 S., 1 Bl. Geheftet, ohne Umschlag.
Bemerkung:
Enthält Gesetze für die Darsteller, den Souffleur, Theaterinspector (Inspizient), Garderobieren, Theatermeister und Friseure sowie speziell für die Opern. Angehängt sind die Gesetze für die von F. L. Schröder 1793 gegründeten Pensions-Anstalt des Theaters am Dammtor (mit geschichtlicher Übersicht). Verstöße wurden oft mit Geldstrafen geahndet. So bedeuteten z.B. "Hänger" während der Hauptprobe bereits Strafzahlungen von 2 Schilling je Taler Monatsgage. Gleiches galt für Indezenz gegenüber Damen, Küsse zwischen Männern oder Extempores auf Kosten der Illusion. Doch heißt es auch: "Da sich Kopfarbeit nicht erzwingen läßt, so wird keine bestimmte Zeit zur Erlernung einer neuen Rolle festgesetzt".