Beschreibung:

Landfriedbrüchigenmotus, angezeigt/ danebenst vnwiedersprechlich deducirtvnd beygebracht:. Daß Fried vnd Einigkeit denen von Hamburg nicht zu Hertzen gehen/ denselben auch die libertät der Commercien, gerümbter massen/ nicht angelegen/ sondern von Ihnen/ durch selbmächtige aufftreib- vnd erhöhung der Alten ... Zölle vntertruckt werde..... 1 w., 64, 1 w. Bll. 4to. Kl.-8vo. Neuer marmor. Pp. mit Ldr.-RSch.

Bemerkung:

(Fortsetzung des Titels): Daß auch Ihr Königl: Mayest: zu Dennemarcken/ Norwegen etc. die Hamburger mit newen vbermässigen Zollen/ auff dem Elbstrohmb nicht beburdet; Sondern wegen Ihrer/ wieder die Königliche vnd deß Hauses Holstein Vnterthanen gebrauchte selbmüthige ersteigerung alter/ vnd einführung newer Zölle/ von den Hamburgern eine ebenmessige Widerlage vnd Abgabe jure retorsionis billig gefordert/ Dahingegen aber/ die Statt Hamburg keine erlaubte defension, Sondern vielmehr die hochverbottene Landfriedtbrüchige offensions-mittele hochsträfflicherweise ergriffen/ Auch wieder mehr höchstgedachte Ihre Königl: Mayest: alle ehrliche Friedensmittele hindan gesetzet/ mit blocquierung der Veste Glückstatt zu Wasser continuiret. - VD 17 (Verzeichnis dt. Bücher d. 17. Jhdts.) 23:304462G. - 1630 verschärfte sich der Konflikt zwischen Hamburg u. Christian IV. von Dänemark wegen der Anlegung des Glückstädter Zolles, der am 9. April zuerst von Hamburger Schiffen erhoben wurde. Hamburg protestierte u. verhängte seinerseits eine Blockade über Glückstadt. - Durchg. Wasserrand, kl. Wurmgang (vereinzelt l. Buchstabenverlust); stellenw. Anmerkungen u. Korrekturen von alter Hand.