Beschreibung:

Titel, 60 S. auf bläulichem Papier. HLdr d. Zt.

Bemerkung:

Bestimmungen zur Stempel-Abgabe, die bei allen Rechtsgeschäften, Tausch-, Miet- und Immobilien-Verträgen, Rechts-, Versicherungs- und Makelei-Geschäften zu entrichten war. Außerdem galt die Stempel-Abgabe für Spielkarten, Zeitungen (ausgenommen die "ganz literarischen Blätte"), Zolldokumente, Aufenthaltskarten für fremde Dienstboten und reisende Händler, und so fort, von der Eides-Abschrift über den Bürgerschein bis zum Wechselprotest. Das Stempel-Comptoir hatte denn auch alltags von 9 bis 18 Uhr bzw. 20 Uhr, und an Festtagen, die nicht auf einen Dienstag oder Freitag fielen, von 11 Uhr bis 14 geöffnet. - Rücken fehlt, 2 alte Stempel auf Titel