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VIII, 182 S. Mit 6 lithograph. Taf. u. 2 S. Noten (Horn-Signale). Marmor. Pp. d. Zt.
Bemerkung:
Rapp S. 235, V 9. - Einband-Ecken u. Kap. l. bestoßen, stellenw. braunfleckig, StaV. - Ausbildung des einzelnen Infanteristen. Ausbildung der Gardisten in einem Gliede. Aufstellung einer Compagnie u. Bewegungen mit derselben. Aufstellung eines Bataillons u. Bewegungen mit demselben. Die zerstreute Fechtart (Tirailliren). Im Anhang: Das Abholen u. Wegbringen der Fahne; Instruction für den Tambour-Maître. Trommelsignale. - Das 1814 als Nachfolgeinstitution der Bürgerwache gegründete Bürgermilitär war in straffer Truppenorganisation nach französischem Vorbild eingerichtet (zunächst 6 Bataillons- mit je 8 Kompanie-Bezirken u. je 3 vorstädtische u. ländliche Bezirke). Die Bürgergardisten leisteten parallel zu den Soldaten der Garnison Wachdienste u. sorgten für Aufrechterhaltung von Ruhe u. Ordnung. Alle Bürger u. deren Söhne waren dienstverpflichtet, konnten aber Stellvertreter schicken. Jeder Gardist mußte sich mit Uniform u. Gewehr ausrüsten u. ca. 4 Wachen jährlich leisten, dazu kamen militärische Übungen u. Manöver. Nach dem Ende der hamburgischen Wehrhoheit wurde das Bürgermilitär 1868 aufgelöst (Kopitzsch/Tilgner, Hamburg-Lex., S. 92).