Beschreibung:

14 Bl., 386 S., 8 Bll. (Register), 8 Bll., 490 S., 1 Bl. (Supplementum) mit 2 Kupfer-Titelvignetten. 1 Kupfertafel und 1 doppelblattgr. altokolorierten Kupferstichkarte. 4°. HLdr. der Zeit mit Rückenschild (beschabt und etw. bestoßen).

Bemerkung:

Erste Ausgabe dieser klassischen Abhandlung über die unaufhörlich fortdauernden Zwistigkeiten zwischen dem schwäbischen Kreis und Osterreich über die Landtvogtei in Schwaben, so komplett und selten. - Heyd 3778. ADB LV, 358. Baader, I/2, 308, 5. - Johann Reinhard Wegelin (1689 - 1764) wurde nach Konsulenten-Stellen in Isny, Kempten und Lindau 1746 Bürgermeister seiner Vaterstadt Lindau, er hatte sich in mehreren geschätzten Publikationen mit der Rechtsgeschichte Schwabens auseinandergesetzt. Wegelin`s Fürsorge für die Stadt Lindau wird von den Zeitgenossen hoch gerühmt. - Die vorliegende klassische historisch und juristische Monographie mit einem umfangreichem Urkundenteil beschäftigt sich mit den mittelalterlichen Ursprüngen und seither andauernden Streitigkeiten zwischen dem schwäbischen Reichskreis und Österreich über die Landvogtei Schwaben. Die Landvogtei Schwaben, ab 1750 Oberamt Altdorf, gehörte zu Vorderösterreich und war somit ein Teil des Habsburgerreiches. Sie entstand nach dem Untergang des Herzogtums Schwaben am Ende des 13. Jahrhunderts als Reichslandvogtei in Ober- und Niederschwaben, kam als Reichspfandschaft 1541 endgültig an das Haus Habsburg und verblieb dort als Teil von Vorderösterreich bis 1805. - Die schöne Karte (Blattgröße 43 cm x 34,5 cm) in der Begrenzung Lindau, Wangen, St. Gallen, Isny, Schwarzach, Riedlingen, Roggenburg, Ottobeuren, Immenstadt, Ravensburg, Rangwil, Meersburg, Pfullendorf, Leutkirch, Kempten, Memmingen und Weißenhorn: "Tabula Geographica der Reichs-Landvogthey in Schwaben wie auch des Frey-Kays.-Landgerichts auf Leutkircher Haid und in der Pirs". Mit farbiger Hervorhebung der Landvogtei um Ravensburg bis zum Bodensee und der Leutkircher Haid um Leutkirch. Das dekorative Titelkupfer zeigt im Vordergrund auf erhöhter Stelle sechs Personen: "a. Missi Regii. b. Procurator Regni seu Advocatus Provinciae generalis c. Grafio seu Comes Provincialis d. Sculdhaizo, Scultetus e. Scarbinus". - Vorderer Vorsatz fehlt. Leicht gebräunt und fleckig. Die Karte im Falz mit Randeinriss (aber ohne Bildberührung).