Beschreibung:

2°.

Bemerkung:

Diese Einberufungskundmachungen stammen aus dem Bezirk Wolfsberg. Die Text variieren. O/1 weist folgende Worte auf: Einberufungskundmachung. Die bei den Musterungen zum Landsturmdienste mit der Wafffe geeignet befundenen österreichischen und ungarischen Landsturmpflichitgen des Geburtsjahrganges 1897 haben, sofern sie nicht schon zum Dienste mit der Waffe herangezogen oder von diesem Dienste aus Rücksichten des öffentlichen Diestes oder Interesses auf bestimmte oder unbestimmte Dauer enthoben worden sind, einzurücken und sich bei dem in ihrem (...) Landwehr-Ergänzungskommando (...) einzufinden. (...) Die Nichtbefolgung dieses Einberufungsbefehles wird nach den bestehenden Gesetzen strenge bestraft.