Beschreibung:

38 / 64 / 54 S. Geheftet.

Bemerkung:

Gebräunt, teilweise kleine Risse, sonst gut. - Heft 1: Villach. Heft 2: Linz-Innsbruck. Heft 3: Wien. -- VORBEMERKUNGEN -- Die "La** enthält für die in der Übersichtskarte mit einer Nummer bezeichneten Strecken, nach Richtungen getrennt, die Bahnstellen mit besonderer Verkehrsregelung, die an diesen Stellen zu beachtenden Geschwindigkeitsbeschränkungen und sonstige besondere Anordnungen. -- Die "La** wird regelmäßig, und zwar in den Monaten März bis Dezember vierzehntägig, in den Monaten Jänner und Februar für je vier Wochen herausgegeben und tritt stets an einem Montag um 0.00 Uhr in Kraft. -- I. Gemäß DV V 5, Pkt. 186, gilt die "la** als A- bzw. als B*Befehl. Von den Anordnungen, die während der Gültigkeitsdauer der "La** getroffen werden müssen (z. B. wegon außergewöhnlicher Vorkommnisse), und von Ergänzungen (In- und Außerkrafttreten) oder Abänderungen der Vorschreibungen in der "La** werden die Zugmannschaften mit schriftlichen Befehlen verständigt (siehe auch Punkt 8). Handschriftliche Änderungen oder Ergänzungen in der "la** sind verboten. -- In der Spalte 1 sind die Angaben mit einer den einzelnen Strecken zugewiesenen Nummerngruppen entsprechenden laufenden Nummer versehen. -- Das oberhalb der laufenden Nummer gesetzte Zeichen + bedeutet, daß die zugehörige Anordnung neu oder gegenüber der Anordnung in der letztgültig gewesenen "La** geändert ist. -- In Spalte 3 ist die Bahnstelle eindeutig bezeichnet, auf die sich die Angaben in Spalte 4 beziehen. Bezieht sich eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur auf bestimmte Bf-Gleise, z. B. 3 und 7, so ist sie bei Fahrten auf allen Bf-Gleisen vom Tfz-Führer solange einzuhalten, bis er eindeutig erkennen kann, daß er andere als in der "La** angegebene Gleise befährt. -- 4. In Spalte 4 sind die zu beachtenden Besonderheiten und Anordnungen angegeben. Dabei bedeuten die Zeichen: -- Befahren des falschen Gleises. Zeitweise eingleisiger Betrieb. -- Angaben können auch in gekürzter, aber eindeutiger Form durchgehend über den Spaltenbau gedruckt sein. -- Auf Strecken mit Glelswechselbetrieb sind die Angaben In jeder Fahrtrichtung für jedes im Gleiswechselbetrieb befahrene Gleis aufgenommen, wobei die Angaben mit der Bezeichnung des betreffenden Gleises überschrieben sind. -- Die Angaben für Triebwagen in den Spalten 4 und 5 sind strichliert umrahmt und gelten für Triebwagen aller Bauarten und für Züge, deren führendes Fahrzeug ein Steuerwagen ist; Ausnahmen sind besonders angeführt. Werden Triebwagenzüge ausnahmsweise von Lokomotiven geführt, so gelten diese Angaben nicht. -- Aus den Spalten 4 und 7 ist der Zeitpunkt des In- und Außerkrafttretens der Anordnungen zu ersehen, sofern er nicht erst nach dem Erscheinen der "La** mit A - B e f e h I bekanntgegeben wird. In diesem Falle, oder wenn die Anordnung zum angegebenen Zeitpunkt nicht in Kraft treten kann, oder ihre Gültigkeit verlängert, oder die Anordnung vorzeitig außer Kraft gesetzt wird, werden die Züge - solange erforderlich - mit A-Befehl wie folgt verständigt: -- "La laufende Nr. in Kraft, nicht in Kraft, noch weiter in Kraft oder außer Kraft.** -- Auf Strecken, wo auch Zugmannschaften einer Nachbardion verwendet werden, wird in die Vorschreibung auch die laufende Nummer dieser Dion - sofern sie von der der eigenen Dion abweicht - aufgenommen. -- Tfz- und Zugführer haben die "La** grundsätzlich bei ihrer Heimatdienststelle zu beheben. Wenn sie aber zufolge ihrer fahrdienstlichen Verwendung hiezu nicht in der Lage sind, haben sie die neue "La" bei einer auswärtigen Dienststelle anzufordern. Sie haben die "La** während der Fahrt nit sich zu führen und müssen selbst dafür sorgen, daß sie schon vor Fahrtantritt im Besitz der "La** sind. -- In den Spalten 3 bis 7 werden nur folgende Abkürzungen verwendet.