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3. Aufl. unter Verwertung des handschriftlichen Nachlasses durchgesehen und ergänzt / von Walter Jellinek, 5., um ein durchgesehenes Verzeichns der Neuerscheinungen vermehrt, im Manualverfahren hergestellter Neudruck der Ausgabe von 1914 LI, 837 S.; 23cm Leinen
Bemerkung:
Zustand: goldgeprägter Leineneinband, Namenseintrag auf Titelseite und Adresseinkleber im Vorsatz (beides Karl Weiß, Hamburg), Vorsatzpapier im Falz angerissen, Bindung fest. Moderne Drucktype, kaum gebräuntes Papier --- Inhalt: Georg Jellinek (1851-1911) war ein österreichischer Staatsrechtler. Er gehörte gemeinsam mit Hans Kelsen und dem Ungarn Félix Somló zur Gruppe der österreichischen Rechtspositivisten und galt seinerzeit ?als der Vertreter des Staatsrechts aus Österreich?. 1891 nahm Jellinek einen Ruf auf den Lehrstuhl für allgemeines Staatsrecht und Völkerrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg an. 1909 wurde er außerordentliches Mitglied der Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Sein Hauptwerk, die Allgemeine Staatslehre, wurde 1900 veröffentlicht. Seine Allgemeine Staatslehre (1900, siehe Allgemeine Staatslehre, Verfassungsrecht) gilt als Meilenstein der deutschen Staatslehre und als Jellineks wichtigstes Werk. Aus ihr stammt auch seine Drei-Elemente-Lehre, nach der zur Anerkennung eines Staates als Völkerrechtssubjekt die drei Merkmale ?Staatsgebiet?, ?Staatsvolk? und ?Staatsgewalt? erforderlich sind (Völkerrecht). Überdies führt er hier den soziologisch inspirierten Begriff von der normativen Kraft des Faktischen ein (Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie). Jellinek unterschied sich von seinen deutschen Staatsrechtskollegen, weil er bei der Staatsbetrachtung die soziologische und die rechtliche Analyse integrierte, aber nicht identifizierte (?Zweiseitentheorie des Staates?). Es ging ihm um die gesellschaftlichen Voraussetzungen von Recht und Staat. Ob ein Staatswille durchgesetzt werden könne, ist nach Jellinek keine Frage der Rechtswissenschaft, sondern eine empirische. Dies gelte ebenfalls für die Frage, warum Gehorsam gegenüber Rechtsnormen, Gesetz und Verwaltung hier selbstverständlich sei, dort aber fehle. Antworten auf diese Frage könne nur die Soziologie geben.[wikipedia]. Dies ist die immer noch maßgebliche letzte Ausgabe PS9-6