Beschreibung:

965 S. Leinen.

Bemerkung:

Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT). - Einband leicht berieben und bestoßen, Seiten etwas vergilbt, stellenweise fleckig, sonst guter Zustand. - Vorwort: Das katholische Kirchenrecht hat nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil durch die große Zahl der zur Ausführung der Konzilsdekrete erlassenen Rechtsnormen auf seinen sämtlichen Gebieten tiefgreifende Veränderungen erfahren. Die nachkonziliare Gesetzgebung hat auch vor dem geltenden kirchlichen Gesetzbuch, dem Codex Iuris Canonici vom 27. Mai 1917, nicht haltgemacht. Große Teile dieses Gesetzbuchs, das bei seinem Erscheinen für mindestens ein Jahrhundert geschaffen schien, sind vor allem in der nachkonziliaren Zeit durch nachfolgende Normen geändert oder außer Kraft gesetzt worden. Die Fülle der Gesetzesänderungen, die auch für den Fachvertreter des Kirchenrechts nur mehr schwer überschaubar ist, hat in der Kirche zu einer weitverbreiteten Rechtsunkenntnis und Rechtsunsicherheit geführt. Im deutschen Sprachraum fehlt eine die nachkonziliare Entwicklung berücksichtigende Gesamtdarstellung des Kirchenrechts. Aus diesem Grunde haben sich die Herausgeber entschlossen, auf der Gmndlage einer von ihnen erarbeiteten Systematik unter Mitarbeit eines weiten und repräsentativen Kreises von Fachvertretern des Kirchenrechts aus Wissenschaft und Praxis aus Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie von j e einem Kanonisten aus Frankreich und Spanien in dem vorliegenden ?Grundriß des nachkonziliaren Kirchenrechts'' ein knappes, das gegenwärtig geltende Recht der katholischen Kirche darstellendes Handbuch herauszubringen. Die Herausgeber ließen sich dabei von der Erwägung leiten, daß eine sämtliche Gebiete des Kirchenrechts umfassende Darstellung zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Kräfte eines Autors bei weitem übersteigt und daher, jedenfalls innerhalb eines kürzeren Zeitraums, nur in Form eines Gemeinschaftswerkes geschaffen werden kann. Durch die Wahl des Titels ?Grundriß des nachkonziliaren Kirchenrechts" wollen die Herausgeber zum Ausdruck bringen, daß dieses Werk nicht den Anspruch erhebt, das katholische Kirchenrecht in seinen sämtlichen Details, vor allem gilt dies für seine historischen Bezüge, darzustellen. Dazu wäre ein mehrbändiges Werk großen Umfangs erforderlich. Ferner wollen die Herausgeber bereits durch den von ihnen gewählten Titel des Werkes anzeigen, daß darin neben dem früheren und in der Gegenwart fortgeltenden Kirchenrecht vor allem auch die seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil eingetretenen Änderungen - jeweils unter Angabe der einschlägigen Dokumente und deren Fundstellen in den gesamt- und teilkirchlichen Publikationsorganen - enthalten sind.