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19,5 x 12 cm. XXXIX, 763 Seiten. Halblederband der Zeit mit Rückenschild.
Bemerkung:
*In den verschiedenen Territorien, die 1806 zum Großherzogtum Baden vereinigt wurden, war jeweils unterschiedliches Zivilrecht gültig. Vorgänger in den altbadischen Landen war für die Markgrafschaft Baden-Baden das nie im Druck erschienene Landrecht von 1588 und in der Markgrafschaft Baden-Durlach das Landrecht von 1622. - Napoleon führte 1804 in Frankreich den Code civil (später bekannt als Code Napoléon) ein. Die französische "Empfehlung" zur einführung dessen im Großherzogtum Baden erfolgte 1807 durch den französischen Geschäftsträger in Karlsruhe. Johann Nicolaus Friedrich Brauer, der damalige Leiter des badischen Polizeidepartments (Innenministerium), nahm diese Empfehlung auf und schuf das neue Badische Landrecht, wobei er in dieser Übersetzung den Code civil mit mehr als 500 Zusätzen und Änderungen den badischen Verhältnissen anpasste. Ziel war ein einheitlicher Rechtsrahmen im vergrößerten Großherzogtum Baden. - Vorliegend die erste Drucvkausgabe des neuen badenischen Landrechts, das dann im Foilgejahr 1810 in Kraft trat. - Gut erhaltenes und weitgehend sauberes Exemplar, lediglich das Rückenschildchen etwas berieben.