Beschreibung:

Juli 1787 datiert "Verordnung, welchergestalt diejenigen, welche ihre Mitbürger und Obrigkeiten mit ungegründeten Proceßen beunruhigen, ingleichen diejenigen, welche die Partheien zu dergleichen Proceßen verleiten, und solche zu unnützen und ungegründeten Beschwerden aufwiegeln, und ihnen darunter beiratig sind, bestraft werden sollen." Die Verordnung gegen "die Prozeßsucht überhaupt" soll in sieben Exemplaren in den Gemeinden verteilt und von den Kanzeln verlesen werden.. Deutsche Handschrift auf Papier, datiert Stettin, den 9. Oktober 1787. Schreiben im Namen des Königs von Preußen, signiert von einem Mitglied der Pommerschen Regierung (Signatur unleserlich). Nach einer Leerseite folgt das halbseitige Konzept der Antwort des Empfängers, dass er den Auftrag ausgeführt habe; datiert Pasewalk, den 16. Dezember 1787 (lt. Empfangsvermerk ist das Schreiben bei ihm erst am 2. Dezember eingegangen). Gelaufen als Herrschaftliche Landes-Sache. Format: 34,5 x 20,8 cm. -- Zustand: Papier fleckig; mit Nadelstichen (einer früheren Bindung).

Bemerkung:

Die entsprechende Verordnung erschien gedruckt unter dem Titel "Publicandum wegen Bestrafung der muthwilligen Querulanten." -- SW Polen