Beschreibung:

112 S. ; 8. Broschiert.

Bemerkung:

Aus der Bibliothek von Prof. Wolfgang Haase, langjährigem Herausgeber der ANRW und des International Journal of the Classical Tradition (IJCT) / From the library of Prof. Wolfgang Haase, long-time editor of ANRW and the International Journal of the Classical Tradition (IJCT).- sehr guter Zustand - Einleitende Bemerkungen. -- M. Tulli, quid agis? . . . nonne hunc in vincla duci, non ad mortem rapi, non summo supplicio mactari imperabis? quid tándem te impedit? Mosne maiorum? at persaepe etiam privati in hac re publica perniciosos cives morte multaverunt. an l e g e s , quae de civium Romanorum supplicio rogatae sunt? (Cic. Cat. 1, 27). --So läßt Cicero in pathetischer Redeweise das Vaterland, den ganzen Staat fragen: ?M. Tullius, was hast du vor? . . . Willst du, Catilina, diesen Staatsfeind und Verschwörer nicht ins Gefängnis führen, nicht zum Tode schleppen, nicht unter den härtesten Martern hinrichten lassen? Was hindert dich denn? Etwa die Sitte der Vorfahren? Aber sehr oft haben in unserem Staate sogar Privatpersonen verderbliche Bürger bestraft. Oder die Gesetze, die über Hinrichtung römischer Bürger gegeben worden sind?? --Wir haben hier zwei entscheidende Fragen: mos maiorum und l e g e s. Soll Cicero nach dem ungeschriebenen Väterbrauch oder den Staatsgesetzen verfahren? In dem Sem-pronischen und Valerischen Gesetz war die Todesstrafe verboten1). Im ungeschriebenen Väterbrauch war für Staatsfeinde die Todesstrafe festgelegt. Cicero beruft sich auf einen Präzedenzfall. So tötete P. Scipio den Tib. Gracchus (Cat. 1, 3), obwohl Scipio zu derselben Zeit kein Staatsamt bekleidete, was Cicero durch das Wort privati betont. Um so eher dürfe er den strengen mos maiorum hier anwenden, da er Konsul sei.