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Beschreibung:
"bey den evangelisch-lutherischen Gemeinen Unserer sämtlicher Länder." Es wird auf ein Königliches Rescript vom 2. Oktober 1780 verwiesen.. Deutsche Handschrift auf Papier, datiert Stettin, den 22. November 1780. Schreiben im Namen des Königs von Preußen, signiert vom Direktor des Konsistoriums. Gelaufen als Herrschaftliche Geistliche Sache. -- Umfang: 3 Textseiten (die letzte halb beschrieben) im Format 35 x 20,8 cm. -- Zustand: Papier fleckig; mit Nadelstichen (einer früheren Bindung) und öffnungsbedingtem Ausriss. Das Siegel ist zweigeteilt.
Bemerkung:
Über die Einführung des Gesangbuches: "Ein königlicher Erlaß vom 2. Oktober 1780 bestimmte, daß das neue Gesangbuch in Berlin und der Kur- und Neumark allgemein einzuführen sei. In vielen Gemeinden löste die Einführung des Mylius jedoch einen Sturm der Entrüstung aus. Einige Berliner Gemeinden wehrten sich erfolgreich; sie durften den Porst behalten. Vielerorts förderten aber die Pfarrer den Mylius, so daß die Gemeinden sich mit dessen Einführung abfinden mußten." (Quelle: Ilsabe Seibt: Friedrich Schleiermacher und das Berliner Gesangbuch von 1829, Göttingen 1998, S. 19.) -- SW Polen